Wien - Auf eine empörende Anfragebeantwortung seitens Justizministerin Gastinger und Sozialministerin Haubner, beide BZÖ, machte heute das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) in einem E-Mail aufmerksam. LesBiSchwule Opfer des NS-Staatsterrors seien bis heute nicht in den Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG berücksichtigt, ihre Haft- und KZ-Zeiten werden nicht als Pensionszeiten angerechnet, die der KZ-Schergen, die in einem aufrechten Dienstverhältnis standen, hingegen schon.

Diskriminierungspolitik fortgesetzt

Angehörige der Wehrmacht oder von SS- und Polizeiverbänden, die selbst ins Schussfeld nationalsozialistischer anti-homosexueller Verfolgung gerieten, seien bereits 1946 rehabilitiert worden, 2005 folgte die sozialversicherungsrechtliche Entschädigung durch Anerkennung ihrer Haftzeiten als Pensionsersatzzeiten, so das Rechtskomitee LAMBDA. "Die Bundesregierung setzt ihre Diskriminierungspolitik für LesBiSchwule und TransGender-Personen fort."

Justizministerin Gastinger zeige damit ihr wahres Gesicht, wenn es um LesBiSchwule und TransGender-Liebe geht: "Von Liberalität reden und Diskriminierung leben", kritisierte die für Antidiskriminierung zuständige Wiener Stadträtin Sonja Wehsely am Donnerstag in einer ersten Reaktion. (red)