Wien - Der 24-jährige Wiener, der am 23. Juni 2005 in der Innenstadt seine Mutter erschlagen hat und dafür am vergangenen Montag im Straflandesgericht wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden ist, hat dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, gab sein Verteidiger Peter Miklautz bekannt.

Miklautz bezeichnete das Urteil als "grundsätzlich ausgewogen". "Mit diesem Ergebnis wird er leben können. Wichtig wäre für ihn, dass der Prozess abgeschlossen ist, damit er das Ganze aufarbeiten kann", so der Anwalt. Ob die Rechtsmittel tatsächlich ausgeführt werden, entscheidet sich nach Vorliegen des schriftlichen Urteils. Beide Seiten haben dann vier Wochen Zeit, diese zu Papier zu bringen.

Der 24-Jährige, dem die Anklage Mord zur Last gelegt hatte, habe den Ausgang des Verfahrens "nicht unbedingt mit Erleichterung" aufgenommen, betonte Miklautz.(APA)