Wien - Am Montag ist der Stichtag, an dem die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Personen, die sich länger als fünf Jahre im Land aufhalten, umgesetzt sein muss. Die Durchführungsverordnung des Bundes für das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die den Umgang mit den verschiedenen Aufenthaltstiteln regelt, gilt aber schon seit 1. Jänner. Seit diesem Zeitpunkt können daher auch schon Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen von Ausländern beantragt werden. Einen Ansturm auf die Wohnungen gebe es allerdings noch nicht, wie das Ö1-Morgenjournal am Montag berichtet. "Es gibt ein paar Anrufe, aber nur ganz vereinzelt", so die Sprecherin von Wohnbaustadtrat Werner Faymann. Insgesamt rechne die Stadt mit der Vergabe von nicht viel mehr als 1.000 Wohnungen an Ausländer pro Jahr. (red)