Eisenstadt/Zeljezno - Hackerberg/Stinjacki Vrh, Heugraben/Zarnovica, Kroatisch Tschantschendorf/Hrvatska Cenca, Rehgraben/Prascevo und Reinersdorf/Zamar: Diese fünf Ortstafeln bräuchte das Burgenland noch, um vor dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes zu bestehen.

Weil das aus der Debatte der vergangenen Wochen gespeiste Gefühl die Zuständigkeit für die Durchsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung beim Landeshauptmann wähnt, erkundigt sich DER STANDARD bei Hans Niessl, warum Österreichs größter Volksgruppe - die der Burgenlandkroaten - diesbezüglich ihr Recht vorenthalten werde. "Wir haben", sagt der burgenländische Landeshauptmann, "überhaupt kein Problem damit, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen." Das Problem sei vielmehr, "dass wir auf eine entsprechende Verordnung des Bundeskanzleramtes warten". Dann würden im Burgenland umgehend die Ortstafeln auch in jenen Gemeinden und Ortsteilen stehen, wo mehr als zehn (VfGH), aber weniger als 25 Prozent der Bevölkerung (Topografieverordnung aus dem Jahr 2000) Kroatisch als Muttersprache haben.

Niki Berlakovich, VP-Agrarlandesrat und Volksgruppensprecher, widerspricht Niessls Darstellung nicht, möchte aber statt der formalen Zuständigkeit das Bemühen des Kanzlers um Konsens betonen. Und erinnert daran, dass die Idee einer Ortstafelvolksbefragung im Burgenland wurzelt: "Landeshauptmann Stix wollte das 1998 machen."

Heute sei das Burgenland freilich einstimmig - inklusive FPÖ also - fürs sichtbar Mehrsprachige. "Das ist keine politische Frage, sondern wenn, dann eine der Generationen." In Volksgruppendingen etwa seien er und der gleichaltrige SP-Bundesgeschäftsführer aus dem Nachbardorf, Norbert Darabos, Seite an Seite. Dass die Angelegenheit in Kärnten eskaliere, hänge mit Haiders Überlebenskampf zusammen. Und dass dieser Schüssels Verordnungskraft schwäche, findet Berlakovic, wenn schon nicht gut, so doch "nachvollziehbar". Im Sinne des Konsenses, sozusagen. (DER STANDARD, Printausgabe, 24.1.2006)