Indirekte Maßnahmen in Form von Steuererleichterungen für den Wohnbau gibt es in Österreich schon seit mehr als hundert Jahren: 1910 - noch in der Monarchie - wurde ein "Wohnungsfürsorgefonds" ins Leben gerufen, der Subventionen für den Bau von Kleinwohnungen durch Gemeinden und gemeinnützige Bauträger vorsah. Dieser wurde 1919 vom "Staatlichen Wohnungsfürsorgefonds", jener wiederum 1921 vom "Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds" abgelöst.

Das erste österreichische "Wohnbauförderungsgesetz" datiert aus dem Jahre 1929. "Wegen der fehlenden finanziellen Basis blieben diese 'alten' Förderungsmaßnahmen aber auf wenige Wohnungen beschränkt und spielten für die Wohnversorgung in diesem Zeitraum eine eher untergeordnete Rolle", schreibt Karl Wurm, Obmann des Österreichischen Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen, in einem Essay zum Thema "50 Jahre Wohnbauförderung" (siehe Kasten).

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde zunächst ein Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gegründet (1948), außerdem wurde das Wohnungseigentum wieder eingeführt.

Im Jahr 1952 wurde dann der "Bundes- Wohn und Siedlungsfonds" revitalisiert und durch die Einführung des Wohnbauförderungsbeitrages auch deutlich höher dotiert. In enger Verbindung damit steht die "Gründungswelle" gemeinnütziger Bauvereinigungen.

Direktes Vorgängermodell stammt aus 1954

Die "Wohnbauförderung 1954" schließlich gilt als Vorgängermodell der heutigen Förderung. Erstmals wurden nun auch Eigenheime gefördert, bedeutendste finanzielle Basis für die Förderung wurden die neu eingeführten "Wohnbaubeiträge".

1968 wurden die Länder zu stärkerer Mitfinanzierung verpflichtet, 1972 wurden die "Wohnbaubeiträge" durch zweckgebundene Anteile an der Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer ersetzt.

1988/89 wurde die Wohnbauförderung schließlich "verländert": Die Bundesländer erhielten die Wohnbauförderungskompetenz für Neubau und Sanierung.

1996 folgte der Schritt hin zur Entkoppelung des Mittelaufkommens von der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages und der zweckgebundenen Anteile. "Zweckzuschüsse" des Bundes wurden in absoluter Höhe festgesetzt. Diese Zweckbindung wurde 2001 wieder gelockert.

2,5 Milliarden Euro

Derzeit werden pro Jahr etwa 2,5 Mrd. Euro an Subventionen für den Wohnbau ausgegeben. Rund 1,8 Mrd. Euro davon werden vom Bund direkt an die Länder überwiesen, etwa 700 Mio. Euro stammen von den Ländern selbst. Diese 700 Mio. Euro wiederum kommen zum überwiegenden Teil aus Rückflüssen (Zinsen, Tilgungen) alter Wohnbaudarlehen, nur ein Bruchteil fließt direkt aus den Landesbudgets.

Mehrere Bundesländer verkauften Darlehensforderungen

Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark und Kärnten haben inzwischen jedoch einen Gutteil ihrer Wohnbaudarlehen auf dem Kapitalmarkt verkauft, was zu einem absehbaren Austrocknen dieser Finanzquelle führen wird.

Niederösterreich hat seine Forderungen aus den Wohnbaudarlehen im Jahr 2001 verkauft und den Erlös - 2,4 Mrd. Euro - auf dem Finanzmarkt investiert. Während der Beschluss für den Verkauf der Darlehensforderungen in der Landesregierung noch einstimmig erfolgt war, entbrannte in der Folge ein heftiger Streit zwischen ÖVP und SPÖ über die Veranlagung dieser Gelder: Diese erfolgte nämlich im Verhältnis 40 zu 60 in Aktien und Anleihen - ein viel zu hoher Aktien-Anteil, wie von der SPÖ stets scharf kritisiert wurde. Tatsächlich lagen die Veranlagungsgelder zeitweise bis zu 270 Millionen Euro im Minus.

Seit 2004 schreibt man allerdings Gewinne - das veranlagte Kapital sei bereits auf 2,8 Mrd. Euro angewachsen, an die niederösterreichischen Hausbauer konnten so bereits 461 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt werden, meldete der NÖ Landespressedienst vor wenigen Wochen.

Auch Oberösterreich hat die Forderungen aus seinen Wohnbaudarlehen im Jahr 2002 größtenteils verkauft. Mehrere österreichische Banken(-Gruppen) traten damals als Käufer auf, das Land lukrierte rund 1,3 Milliarden Euro.

Kärnten hat schon 2001 seine aushaftenden Wohnbaudarlehen in zwei Tranchen teilweise veräußert. Insgesamt nahm das Land dabei rund 680 Millionen Euro ein, verkauft wurde an österreichische Banken.

Auch das Land Steiermark hat in den Jahren 2001 und 2003 aushaftende Wohnbaudarlehen an Banken verkauft, zuletzt wurden dadurch 453,7 Millionen Euro erlöst.

Subjektförderung spielt kleine Rolle

Eine eher kleine Rolle spielt im Österreichischen Fördersystem die so genannte "Subjektförderung" - Wohnbeihilfen für sozial Bedürftige. Während in Österreich die Subjektförderung deutlich unter zehn Prozent liegt, werden etwa im britischen Fördersystem mehr als zwei Drittel der Mittel für Mietzuschüsse ausgegeben.

Kritiker des österreichischen Wohnbauförderungs-Systems finden es zu wenig effizient und sozial zu wenig treffsicher: Die Förderung versickere zum Teil bei den Bauträgern, führe zu einer (Über-)Produktion, die nicht mehr der Nachfrage entspricht oder komme hauptsächlich den finanziell besser Gestellten zu Gute, lauten einige der Kritikpunkte. (map/APA)