Geschlechterpolitik
Versöhnungskonferenz
ZwangsarbeiterInnen- Entschädigungen liegen zwischen 5.000 und 105.000 Schilling
Wien - Die Entschädigungsbeträge für NS-ZwangsarbeiterInnen werden 5.000 bis 105.000 Schilling betragen. Das ist eines der
Ergebnisse die am Dienstag in der Wiener Hofburg im Rahmen der "Versöhnungskonferenz" erzielt wurde. Verhandelt wurde dabei
unter dem Ko-Vorsitz der Regierungsbeauftragten für Zwangsarbeiterfragen, Maria Schaumayer, und dem Unterhändler der US-Regierung in
dieser Causa, Vizefinanzminister Stuart Eizenstat, mit Delegationen aus Osteuropa über den von Schaumayer vorgelegten Entwurf für ein
ZwangsarbeiterInnenentschädigungsgesetzt. Das Abschlussdokument der Konferenz wurde Mittwoch früh gemeinsam von Schaumayer und
Eizenstat sowie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und den Leitern der osteuropäischen Delegationen präsentiert. Einteilungen
Laut der bei der Pressekonferenz aufliegenden schriftlichen Unterlage Eizenstats sollen SklavenarbeiterInnen - das ist die erste von fünf im Entwurf
festgelegten Entschädigungskategorien - 105.000 Schilling erhalten. Für in der Industrie eingesetzte ZwangsarbeiterInnen seien 35.000 Schilling
vorgesehen, für in der Landwirtschaft eingesetzte 20.000 Schilling. 5.000 Schilling soll es für jene Frauen geben, die als Zwangsarbeiterinnen
Kinder zur Welt brachten. Kinder, die in einem Alter unter 12 Jahren deportiert worden seien, sollen jener Kategorie zugeordnet werden, in
der sich ihre Eltern befinden.
Einigung sei auch über die ungefähre Zahl der möglichen Anspruchsberechtigten erzielt worden. Es werde erwartet, dass aus dem
"Versöhnungsfonds" Zahlungen an rund 150.000 Opfer getätigt werden. 25.000 davon könnten sich außerhalb jener zentral- und
osteuropäischen Länder aufhalten, die gestern am Verhandlungstisch saßen. Diese waren Ungarn, Tschechien, Polen, die Ukraine, Russland
und Weißrussland. (APA)