Verfassungsrechtliche Bedenken, die in der Begutachtung etwa vom Bundeskanzleramt geäußert wurden, hat Haubner nicht. "Nein sicher nicht", so die Sozialministerin. Diese Sonderpension sei eine gute Lösung.

Foto:
Wien - Die geplante Schwerarbeiter-Regelung soll schon in den "nächsten Wochen" per Verordnung erlassen werden. Das kündigte Sozialministerin Ursula Haubner (B) am Samstag im Ö1-"Morgenjournal" an. Die Begutachtungsphase, die am Dienstag zu Ende gegangen ist, habe nichts wirklich Neues erbracht, sagte die Ministerin. "Grundsätzlich wird sich am Modell nichts ändern." Möglich seien lediglich noch kleinere Adaptierungen.

Zur Erinnerung: So genannte Schwerarbeiter sollen mit der Regelung früher und mit geringeren Abschlägen in Pension gehen dürfen. In einer Übergangszeit bis 2020 müssen während der letzten 20 Jahre vor der Pension zehn Jahre lang Schwerarbeit geleistet worden sein muss. Der Pensionsantritt ist dann mit 60 möglich, die Abschläge betragen 1,8 Prozent pro Jahr. Im Dauerrecht werden dann 15 Jahre im gesamten Erwerbsleben verlangt, um von der Regelung profitieren zu können, frühest möglicher Antritt ist 60, die Abschläge liegen - je nach Schwerarbeitsdauer - zwischen 2,1 und 0,85 Prozent. Als Schwerarbeit gelten unter anderem besonders anstrengende Tätigkeiten (bei Frauen 1.400, bei Männern 2.000 Arbeitskalorien), sowie Nacht/Wechseldienst, Arbeit im Pflegebereich, bei extremen Temperaturen sowie unter physikalischen und chemischen Einflüssen.

Keine verfassungsrechtliche Bedenken

Verfassungsrechtliche Bedenken, die in der Begutachtung etwa vom Bundeskanzleramt geäußert wurden, hat Haubner nicht. "Nein sicher nicht", so die Ministerin. Diese Sonderpension sei eine gute Lösung. Haubner bekräftigte auch, dass Bestimmungen für Exekutivbeamte im neuen Beamtendienstrecht bzw. im Bundesmitarbeitergesetz zu regeln seien. (APA)