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Bleiburg: Haider half beim Verrücken mit

foto: REUTERS/Daniel Raunig
Eigenhändig verrückte der Kärntner Landeshauptmann am Mittwoch die Ortstafeln in Bleiburg. Laut Verordnung sei nun alles "rechtmäßig". VfGH-Präsident Karl Korinek erwartet sich nun eine Anfechtung durch die Bundesregierung. Die sieht sich nicht zuständig.

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Klagenfurt - Das ließ sich der Kärntner Landeshauptmann nicht nehmen. Jörg Haider griff selbst zur Schaufel und er selbst trug die Ortstafel ein paar Meter weit, um sie solchermaßen verrückt wieder eingraben zu lassen. Damit gibt es die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Ortstafel Bleiburg, die eigentlich zweisprachig sein sollte, nicht mehr, zumindest nicht mehr an ihrem ursprünglich Platz.

Zahlreiche Journalisten und Kameraleute, auch aus Slowenien, verfolgten am Mittwoch das Spektakel, sie waren Tags zuvor eingeladen worden. Insgesamt drei Tafeln wurden abmontiert und um wenige Meter versetzt, eine zusätzliche wurde aufgestellt, natürlich wieder nur einsprachig.

Haider hat damit erst einmal verhindert, dass gemäß dem Spruch des VfGH in Kärnten weitere zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden. Es wurde zudem eine neue Verordnung erlassen, mit welcher laut Haider "wieder ein rechtmäßiger Zustand" gegeben sei. Falls das "jemandem nicht passt", könne er sich ja wieder an den VfGH wenden.

Ende Dezember hatte der VfGH der Beschwerde des Slowenen-Funktionärs Rudi Vouk Recht gegeben und die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf bis Ende Juni verlangt. Insgesamt sind etwa 20 weitere diesbezügliche Beschwerden beim VfGH anhängig. Haider hat angekündigt, auf sämtliche Urteile mit dem Verrücken der bestehenden deutschsprachigen Ortstafeln zu reagieren.

Die Bevölkerung von Bleiburg blieb dem Spektakel am Mittwoch ebenso fern wie Bürgermeister Stefan Visotschnig. Zum STANDARD sagte er: "Wo ein Wille, ist auch ein Weg. Der, den der Landeshauptmann geht, ist der falsche. Ich hätte mir erwartet, dass er einen Weg gemeinsam mit uns nach Wien findet."

Für den VfGH ist jedenfalls klar, dass mit Haiders Verrück-Aktion die höchstgerichtliche Entscheidung nicht vollzogen werde. Sollte die von Haider erwähnte neue Verordnung tatsächlich die Grundlage für diese Vorgangsweise sein, erwartet sich Präsident Karl Korinek die Anfechtung dieser Verordnung durch die Bundesregierung. Ihm sei von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zugesagt worden, dass die Regierung für die Vollziehung der VfGH-Erkenntnisse sorgen werde.

Schüssel selbst wollte sich nicht äußern, seine Sprecherin Heidi Glück teilte mit, dass das Bundeskanzleramt in dieser Frage die Bezirkshauptmannschaft als zuständig ansehe. "Unabhängig davon, streben wir eine politische Gesamtlösung an. Diese wird durch das Verschieben von einzelnen Ortstafeln, die dem Erkenntnis des VfGH nicht Rechnung trägt, nicht bewirkt werden können." (stein, völ/DER STANDARD, Printausgabe, 9.2.2006)