Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft die Section Control. Ein Autofahrer, der wegen Schnellfahrens im Wiener Kaisermühlentunnel bestraft wurde, hat beim Höchstgericht Beschwerde eingelegt.

2002 wurde die gesetzliche Grundlage für die Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke zur Überwachung des Fahrtempos in Tunnels oder Baustellenabschnitten geschaffen. Der Beschwerdeführer, der sich an den VfGH wandte, fühlt sich durch diese automatische Geschwindigkeitsmessung in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten verletzt.

Er argumentiert: Die Section Control sei unsachlich, weil die Geschwindigkeitsübertretung nur auf Basis der Fahrzeit geschätzt werde. Diese Durchschnittsbetrachtung führe außerdem zu unsachlichen Strafen - weil jemand, der die erlaubte Geschwindigkeit nur kurz aber massiv überschreitet (und damit wesentlich gefährlicher sei) gleich bestraft werde wie jemand, der "gleichmäßig" etwas zu schnell fährt. (APA)