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Herwig van Staa antwortet Helmut Butterweck.

Foto: APA
Der Schriftsteller Helmut Butterweck wunderte sich an dieser Stelle (6. 2. ) , warum ein ORF-Interview mit Herwig van Staa zum Thema Restitution in Österreich nicht einen Sturm der Entrüstung ausgelöst habe: Dass der Tiroler VP-Chef in dem Gespräch laut über ein mögliches Ausfuhrverbot nachgedacht habe, sei eine "unglaubliche Fehlleistung".


Sehr geehrter Herr Butterweck, ich bin über die in ihrem Kommentar zum Ausdruck kommende Gehässigkeit verwundert und enttäuscht. Ich hätte mir von einem Journalisten, der auch Schriftsteller ist, erwartet, dass er zunächst recherchiert, bevor er derartige Unterstellungen in einem angesehenen Medium publiziert.

Zu meiner Person darf ich Ihnen mitteilen, dass mein Vater von den Nazis wegen seiner Kritik am Nationalsozialismus mehrmals inhaftiert war, dann im Lazarett nach einer Verwundung unter nicht näher aufgeklärten Umständen gestorben ist. Meine Mutter musste, nachdem meine Schwester aufgrund fehlender Medikamente noch während des Krieges gestorben war, zwei Kinder ohne Hinterbliebenenunterstützung alleine großziehen. Den Lebensunterhalt musste sie trotz einer guten Ausbildung mit harter Saisonarbeit verdienen. Da mein Vater ein geborener Deutscher war, bekam meine Mutter erst nach Abschluss des Staatsvertrages eine kleine Rente.

Ich habe immer darauf hingewiesen, dass das, was meiner Familie widerfahren ist, nicht verglichen werden darf und kann mit dem größten Verbrechen, dass die Menschheit je erlebte, nämlich dem Holocaust.

Ich habe mich in der ÖVP immer für eine großzügige Wiedergutmachungsleistung an die jüdischen NS-Opfer eingesetzt und war sehr glücklich, als meine Partei nach vielen Jahren den Entschädigungsfonds eingerichtet und politisch durchgesetzt hat. Als Vorsitzender der LH-Konferenz habe ich mich sehr darum bemüht, dass auch die Bundesländereinen angemessenen Beitrag hierfür leisten müssen. Dabei ist es mir gelungen eine Übereinkunft aller Landeshauptleute hinsichtlich dieser finanziellen Beteiligung und des Auszahlungsmodus zu erreichen.

Hinsichtlich der Beutekunst habe ich immer die Ansicht vertreten, dass diese zurückgegeben werden muss, und auch gefordert, dass öffentliche Museen selbst aktiv werden müssen um die Herkunft dieser Kunstgegenstände einwandfrei zu klären und gegebenenfalls unverzüglich den rechtmäßigen Eigentümern zu refundieren. Die Tiroler Museen sind dieser Aufforderung dankenswerterweise auch nachgekommen.

Ich stehe auch zu meiner Feststellung, dass für Kunstgegenstände, die für die österreichische Kultur von unverzichtbarer Bedeutung sind, ein Ausfuhrverbot erlassen werden hätte sollen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass rechtmäßige Eigentümer nicht zu Schaden kommen. Die Entscheidung darüber, welche Werke in diese Kategorie fallen, sollte von einer unabhängigen Expertenkommission getroffen werden.

Wenn ich diese Ansicht äußere, so handelt es sich niemals um eine "Ungeheuerlichkeit" oder "moralische Wurstigkeit". Herwig van Staa

(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25./26. 2. 2006)