Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU wurden 2004 durch das neue Gleichbehandlungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Organisationen bewegen sich damit in Bezug auf Gender- und Diversitätsthemen in einem neuen rechtlichen Rahmen. Dieser Vortrag soll nun einen fundierten Einblick in die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bieten. Auch sollen erste Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage im Rahmen der Beratungstätigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie in der Gleichbehandlungskommission und österreichischen Rechtssprechung aufgezeigt werden, die Hinweise auf kommende Entwicklungen bieten können. Der Vortrag bietet damit die Gelegenheit die Praxisrelevanz der geltenden Rahmenbedingungen zu diskutieren.

Vortragende: Mag.a Birgit Gutschlhofer, Anwältin für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt

Zeit und Ort

Mittwoch, 19. April 2006, 16:00 - 17:30 Uhr
Wirtschaftsuniversität Wien, UZA IV (Nordbergstraße 15)
7. Stock, Kern D, Konferenzraum (D 706) - anschließend Buffet

Anmeldung

Email oder 01/31336/5182. (red)