Der Einwurfschlitz der neuen Hausbrieffächer muss für den Einwurf von Briefen und Zeitungen groß genug sein (keine Pakete). Die Abmessungen der Einwurfsöffnungen werden in der ÖNORM EN 13724 geregelt. Brieffächer, die nach diesen Normen gestaltet sind, entsprechen gemäß der so genannten "Brieffachanlagenverordnung" jedenfalls auch den Vorgaben des Postgesetzes.

Sie müssen demnach zwischen 30 und 40 mm hoch und zwischen 230 bis 280 mm (für Längseinwurf) bzw. 325 bis 400 mm (für Quereinwurf) breit sein. Die ÖNORM sieht außerdem Sicherheitsvorkehrungen vor, die die Entnahme der Post durch die Einwurföffnung erschweren sollen.

Die Norm teilt die Briefkästen je nach Ort der Aufstellung bzw. Montage in vier Typen ein: Außenbereich (Typ 1), Innenbereich (Typ 2), Durchwurf (Typ 3) und Einbau in einer Tür oder einer Seitenwand neben der Tür (Typ 4). Um ein gewaltsames Öffnen zu erschweren, müssen die Türen der Brieffächer etwa einer Kraft von 150 N (Stufe 1) bzw. 220 N (Stufe 2) standhalten und dürfen sich dabei maximal um zwei Millimeter verformen. In der Norm finden sich aber auch wichtige Anforderungen, die gegen Diebstahl, Feuer oder Eindringen von Wasser wirken sollen.

Beschwerden

Beschwerden, dass die private Post viel zu leicht entwendet werden kann, häufen sich allerdings. Wer auf mehr als die vorgeschriebene Mindestsicherheit Wert legt, dem empfiehlt die Arbeiterkammer (AK), Kästchen mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen (großer Füllraum, Klappenausstattung, senkrechte Anbringung) zu kaufen.

Viele Hausbewohner befürchten außerdem, dass durch die Zunahme an Zustelldiensten hausfremden Personen der Zutritt erleichtert wird. Grundsätzlich besteht zwar laut einer Verordnung des Magistrats Wiens die Verpflichtung, Haustore (in Häusern mit mehreren Wohneinheiten, sofern keine Gegensprechanlage vorhanden ist) am Tag offen, in der Nacht versperrt zu halten. Ausnahmen sind auf Antrag des Hauseigentümers und bei Zustimmung der Mehrheit der Bewohner möglich.

Hauseigentümer müssen den Mietern jedenfalls "den normalen Gebrauch des Mietobjektes" erlauben, auch der Empfang geschäftlicher Besuche zählt dazu. Außerdem kann jeder Mieter die Zustellung von Werbematerialien verlangen, der Hauseigentümer hat insofern also für Zusteller den Zutritt zu ermöglichen.

Fortschreitende Liberalisierung

Der Markt für Postdienstleistungen ist auch in Österreich bereits vielfach liberalisiert, wie etwa die Zustellung von Paketen, von Zeitungen und Zeitschriften und von bestimmten Werbesendungen. Solche Dienste werden schon jetzt nicht mehr nur von der Österreichischen Post sondern auch von privaten Zustellfirmen angeboten und auch durchgeführt.

Das Post-Monopol gibt es nur mehr für persönlich adressierte Sendungen bis 100g (Briefe, Postkarten). Solche Sendungen dürfen nur von der Post befördert werden. Auch dieser Bereich wird in allen EU-Ländern schrittweise liberalisiert (ab 1.1.2006 nur mehr 50g), mit dem Ziel einer vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste. (red)