"Ich bin selbst an den Verteidiger herangetreten, weil der Fall ein wichtiges Thema für meine Arbeit ist", erklärte Klier. Doch ihr Gutachten wurde nicht zugelassen. "Es erging kein gerichtlicher Auftrag, und die Wahl eines Sachverständigen steht ausschließlich dem Gericht zu", begründete Richter Karl Buchgraber die Ablehnung des Beweisantrages.
Wien
Privatgutachten nicht zugelassen
Ärztin erstellte Gutachten für Verteidiger
Mit dem Privat-Gutachten einer Fachärztin für Psychiatrie wollte
die Verteidigung ihre Meinung untermauern, dass Gertraud A. unter
einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet. Die Expertin Claudia
Klier, die sich besonders mit dem Phänomen der verdrängten
Schwangerschaft beschäftigt, hatte die Angeklagte in der
Untersuchungshaft aufgesucht. Das Gericht ließ dieses Gutachten aber
nicht als Beweismittel zu.
Die Verhandlung wird am Mittwoch (29.3.) fortgesetzt. (APA)