Wien - Zum Beschluss der Pensionsreform im heutigen Ministerrat wurde im Bundeskanzleramt ein Papier verteilt, in dem die Eckdaten der Reform angeführt sind:
  • "Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters: Ab 1. Oktober 2000 wird das Frühpensionsalter schrittweise um 18 Monate angehoben. Die Anhebung erfolgt je Quartal um zwei Monate. Für Frauen erhöht sich damit das Frühpensionsalter von derzeit 55 auf 56,5 Jahre. Für Männer von derzeit 60 auf 61,5 Jahre.

  • ASVG: für Männer, die über 45 und Frauen, die über 40 Beitragsjahre haben, bleibt das Pensionsantrittsalter weiter bei 55 bzw. 60 Jahren bestehen. Kindererziehungszeiten werden als Beitragszeiten bis zu fünf Jahren angerechnet, Präsenz- und Zivildienst bis zu zwölf Monaten. Diese Regelung gilt für alle Männer, die vor dem 1. Oktober 1945 und alle Frauen, die vor dem 1. Oktober 1950 geboren wurden.

  • Beamte: wenn eine beitragsdeckende Gesamtdienstzeit von mindestens 40 Jahren vorliegt, kann die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung weiterhin mit dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen.

  • Bonus-Malus-System bei vorzeitiger Alterspension: Das derzeit bestehende Bonus-Malus-System wird dahingehend ausgebaut, dass bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension der Abschlag drei Prozentpunkte anstelle von zwei Prozentpunkten pro Jahr bis zu höchstens 10,5 Prozentpunkte ausmacht. Der Bonus wird auf vier Prozentpunkte angehoben.

  • Witwen-/Witwerpension: Um Überversorgungen zu vermeiden, wird ab 1. Oktober 2000 bei den Hinterbliebenenpensionen eine Spreizung zwischen Null Prozent und 60 Prozent der Pension des verstorbenen Ehegatten eingeführt (Sockelbetrag 20.000 Schilling).

  • Pensionsanpassung: Die künftige jährliche Pensionsanpassung soll weiterhin nach dem Modell der Nettoanpassung erfolgen; die Wertsicherung soll in solchen Jahren, in denen die Inflationsrate über der errechneten Nettoanpassung liegt, durch Einmalzahlungen erreicht werden. Die Beamtenpension ist an den ASVG-Anpassungsfaktor gebunden, wobei wie im ASVG Einmalzahlungen für niedrige Beamtenpensionen vorgesehen sind.

  • Maßnahmen im Beamten-Pensions- und Dienstrecht: Der Pensionsbeitrag der Beamten und der Pensionssicherungsbeitrag der Pensionisten soll ab 1. Oktober 2000 um jeweils 0,8 Prozent erhöht werden.

  • Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Pensionsreform: Im Hinblick auf die Stellungnahme des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes zur Pensionsreform wurde den verfassungsrechtlichen Aspekten besondere Beachtung geschenkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass gute Gründe dafür sprechen, dass die vorgeschlagene Regelung verfassungskonform sei.

  • Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit: Auf Grund des am 23. Mai 2000 verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, wonach das unterschiedliche Anfallsalter von Frauen (55 Jahre) und Männern (57 Jahre) EG-Recht widerspreche, wird die geplante Aufhebung der Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bereits morgen im Sozialausschuss behandelt." (APA)