Nach derzeitigem Stand der Dinge ist vorgesehen, dass die Energieversorger künftig den reinen Preis der Energie separat auf der Rechnung anführen müssen. Jeder Strombezieher sollte auf einen Blick sehen können, wie teuer die Kilowattstunde Strom ist und damit eine entsprechende Vergleichsmöglichkeit mit anderen haben. Weil derzeit meist All-inclusive-Preise mit diversen Zu- und Abschlägen in die Stromrechnungen eingehen, ist dies bisher kaum möglich.
Schneller Wechsel
Aber nicht nur auf den Energierechnungen müssten die Preiskomponenten künftig getrennt ausgewiesen werden. Entsprechende Vorgaben gebe es auch für alle Angebote, Vertragsbestimmungen und sonstiges Informationsmaterial der Unternehmen, sagte Boltz.
Um den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu erleichtern, soll auch der Datenfluss von einem Unternehmen zum anderen beschleunigt werden. Bei der in der E-Control angesiedelten Schlichtungsstelle seien Fälle bekannt, in denen Kunden Monate nach ihrer Entscheidung, den Lieferanten zu wechseln, noch immer vom alten Versorger beliefert und bei Nachfragen "regelrecht im Kreis geschickt" wurden. Damit soll Schluss sein. In den allgemeinen Lieferbedingungen würde gemäß der Novelle festgelegt, dass eine rasche Auskunft über die Zählpunktbezeichnung erfolgen muss. Überdies könnte die E-Control-Kommission verlangen, dass die Frist, innerhalb derer ein Lieferantenwechsel durchzuführen ist, in den Lieferbedingungen festgeschrieben wird.