Wien - Die Pressesprecherin des ÖGB, Annemarie Kramser, hat Berichte über Personaleinsparungen beim Gewerkschaftsbund von 30 bis 50 Prozent als "völligen Blödsinn" bezeichnet. Auf Anfrage der APA sagte Kramser am Donnerstag, es gebe Bemühungen, in einzelnen Referaten den Sachaufwand bis zu 20 Prozent einzusparen. Aber das Sparziel werde man mit dieser Kürzung des Sachaufwands einerseits und dem natürlichen Abgang - sprich Pensionen - andererseits erreichen. Also wird es keine Kündigungen geben? - Kramser: "Nein".

Natürlich werde es auch zu Umstrukturierungen kommen. Dies könne auch Veränderungen für den einzelnen Mitarbeiter bedeuten, "das hängt mit der Reform zusammen".

Die Sparmaßnahmen des ÖGB sind einerseits wegen des sinkenden Mitgliederstandes notwendig, auf der anderen Seite gibt es die Folgen des BAWAG-Debakels aufzuarbeiten. Daten über die Mitgliederzahl 2005 liegen noch nicht vor.

Kollektivvertragsfähigkeit verloren?

Der Arbeits- und Sozialrechtsexperte des ÖGB, Bernhard Achitz, hat die Aussagen des Salzburger Arbeitsrechtlers Klaus Firlei als "an den Haaren herbeigezogen" bewertet, wonach der Gewerkschaftsbund angesichts der jüngsten BAWAG-Affäre auch die Kollektivvertragsfähigkeit verloren habe. Wenn Firlei als Argument anführe, dass die Staatshaftung für die BAWAG im Widerspruch zum Verfassungsprinzip der "Gegnerunabhängigkeit" stehe, stimmt das laut Achitz nicht. "Die Regierung ist nicht primär Gegner im Sinne der Gegnerunabhängigkeit, denn das sind die Arbeitgeber. Die Regierung ist nur in einem kleinen Bereich Arbeitgeber, und zwar bei den Beamten. Dort verhandelt die GÖD über Lohnerhöhungen mit der Regierung".

Keine finanzielle Abhängigkeit von der Regierung

Die Behauptungen von Firlei würden schon im Ansatz nicht stimmen, meinte Achitz gegenüber der APA. Denn "es besteht keine finanzielle Abhängigkeit des ÖGB von der Regierung. Wir kriegen von der Regierung kein Geld und sind auch nicht auf das Wohlwollen der Regierung in irgend einer Form angewiesen, was die Haftung für die BAWAG betrifft. Denn ob die Haftung schlagend wird oder nicht und wann, das ist eine theoretische Diskussion. Wir hoffen natürlich nie. Das ist ja gesetzlich geregelt". Selbst wenn es einen Lohnkonflikt mit der Regierung gäbe, könnte die Regierung nicht Sanktionen ergreifen, wenn sich der ÖGB nicht so verhält wie sie will und sie könne nicht sagen, ok, dann haften wir eben nicht.

Deswegen handle es sich hier um eine seltsame Argumentation. Die Angelegenheit sei ja "für beide Seiten im Gesetz formuliert, sowohl für die freiwillige Arbeitnehmervertretung als auch für die Arbeitgebervertretung. Die sind in ihren Statuten darauf gerichtet, die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vertreten, wenn sie in ihrer Zielsetzung einen größeren fachlichen räumlichen Wirkungsbereich hat, aufgrund der Mitglieder der Umfang der Tätigkeit eine maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat und in Vertretung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerinteressen gegenüber der anderen Seite unabhängig ist". (APA)