Damit werde die Position der Bank in einem künftigen Prozess bestätigt und gestärkt, so Nowotny.
Die von der Bank betriebene Anfechtung des Kaufvertrags für die Penthouse-Wohnung selbst wird erst in einem Hauptverfahren behandelt werden. Jetzt wurde erst einmal einer Einstweiligen Verfügung statt gegeben, wonach es Ruth Elsner - der Ehefrau von Helmut Elsner - nicht erlaubt ist, sich als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen zu lassen, erläuterte ein Sprecher der Bank. Auch jetzt steht die BAWAG selbst als Eigentümerin im Grundbuch. Ruth Elsner wurde auch eine so genannte "Rangordnungsanmerkung" unersagt.
Neue Klage
Am 10. Mai hatte die BAWAG eine neue Klage gegen Ruth Elsner beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht. In der Klage beantragte die Bank, Ruth Elsner jede Verfügung über die Eigentumswohnung in 1010 Wien ("Penthouse") - also auf dem Dach der BAWAG-Zentrale - zu verbieten und die Einverleibung im Grundbuch zu unterlassen.
Mit der heute, Donnerstag, erlassenen "Einstweiligen Verfügung" wurde Ruth Elsner mit sofortiger Wirkung die Verbücherung des Kaufvertrages verboten, teilte das Landesgericht für Zivilerechtssachen Wien in einer Aussendung mit.
Vorläufige Entscheidung
Dem von Ruth Elsner beauftragten Notar wurde ebenfalls untersagt, mit Hilfe des Kaufvertrages und der Rangordnung die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu erwirken.
In dieser vorläufigen Entscheidung ging das Landesgericht davon aus, dass bei Unterfertigung des Kaufvertrags vom 5. August 2005 sowohl das (damalige) BAWAG-Vorstandsmitglied Peter Nakowitz als auch der Gesamtprokurist Karl Hirschmann (beide auf Seiten der BAWAG), als auch Helmut Elsner (für Ruth Elsner) "gewusst hätten, dass es für diesen Vertrag keine Genehmigung bzw. keinen Beschluss des Aufsichtsrates gab".
Es sei auch allen klar gewesen, dass der Kaufpreis lediglich zirka ein Drittel des tatsächlichen Marktwertes ausgemacht habe, heißt es in der Gerichts-Aussendung.
Preis nicht marktkonform
Grundlage dieser Entscheidung sei unter anderem die Aussage einer Sachverständigen für das Immobilienwesen gewesen, die den im Kaufvertrag vereinbarten Preis als "nicht marktkonform" bewertete.