Wien - Gleich zwei Geschworenenverfahren nach dem Verbotsgesetz haben am Freitag im Wiener Straflandesgericht stattgefunden. Im ersten Fall wurde ein 27-jähriger Koch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Ein 21-jähriger Student, ebenfalls wegen Wiederbetätigung angeklagt, wurde einstimmig freigesprochen.

Der Student war zur Verantwortung gezogen worden, weil er auf der Rampe der Hauptuniversität den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt und dazu "Heil Hitler!" von sich gegeben haben soll. Der Koch hatte laut Anklage auf seinem Balkon eine Hakenkreuz-Fahne geschwenkt und lautstark "Sieg Heil!" und "Heil Hitler!" in die Nacht gerufen. Anrainer verständigten daraufhin die Polizei.

"Einen Österreicher würde das nicht stören!"

Als die Beamten den Mann zur Rede stellten, wurde dieser ausfällig. Laut Polizeiprotokoll herrschte er sie an: "Wer hat euch eigentlich angerufen? Wen stört das? Sicher die Jugos oder die Juden! Einen Österreicher würd' so etwas nicht stören!" Der 27-Jährige ist mit einer Slowakin verheiratet.

"Bockerer" angeschaut

"Ich kann mich an nix erinnern. Wahrscheinlich wird es so gewesen sein", verwies er nun vor dem Schwurgericht auf seinen ausgiebigen Alkoholkonsum, der ihm die Erinnerung geraubt habe. Er habe mit Freunden Bier, Wodka und Absinth getrunken und dazu alte "Mundl"-Folgen, darunter auch die bekannte Silvester-Episode geschaut. Anschließend habe man sich noch den "Bockerer" angesehen.

Als in besagtem Film eine Szene mit einer Hakenkreuz-Fahne zu sehen war, soll der Koch "A so a Fahne hab' i a!" ausgerufen haben, sagte einer seiner Freunde im Zeugenstand: "Dann war er schon am Balkon."

Der ebenfalls nach Paragraf 3g Verbotsgesetz angeklagte Student gab sich weit weniger gesprächig. Er bestritt, den rechten Arm erhoben und "Heil Hitler!" gesagt zu haben. Der 21-Jährige ist Mitglied der Burschenschaft "Olympia" und hatte am 5. Mai 2005 auf der Universität Wien mit zwei Gesinnungsgenossen Plakate mit dem Text "8. Mai 1945, Tod und Niederlage, Wir feiern nicht!!!" angebracht. An besagtem Tag hatte die deutsche Wehrmacht ihre bedingungslose Kapitulation erklärt, das Datum wird als Ende des Zweiten Weltkriegs auf europäischem Boden angesehen.

Ein junger Mann beobachtete das Trio und riss den von ihnen angebrachten Text unverzüglich vom Plakatständer, dessen sie sich bedient hatten. "Ich habe mich persönlich beleidigt gefühlt", erklärte er nun im Straflandesgericht (Vorsitz: Bernhard Kucera). Ein Teil seiner Familie sei im Holocaust umgekommen, sein Großvater habe nach der Machtergreifung der Nazis flüchten müssen.

"Dem Führer treu"

Die Burschenschaftler wären darauf "mit paramilitärischem Auftreten" auf ihn losgegangen, hätten ihn als "linke Zecke" und Verräter am Großdeutschen Reich beschimpft, gab der Zeuge zu Protokoll. Der Beschuldigte habe sich ganz besonders echauffiert und geschrien: "Wir sind im Gegensatz zu euch dem Führer treu!" Dazu habe er nicht gerade die Haken zusammen geschlagen, aber doch den Hitlergruß zum Besten gegeben: "Dabei ist ein 'Heil Hitler' über seine Lippen gehuscht."

Im Fall des Studenten gelangten die Laienrichter zur Ansicht, dass keine Wiederbetätigung vorlag. Ihnen erschienen die Angaben der Zeugen nicht aussagekräftig genug, um von vorsätzlichem Handeln im Sinne des Verbotsgesetzes auszugehen. Der Staatsanwalt war damit einverstanden, die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. (APA)