Wien - Ungläubiges Staunen bei den meisten Zuhörern löste am Mittwochnachmittag im Wiener Straflandesgericht das Urteil der Geschworenen im Prozess gegen den Vater der kleinen Iris-Maria aus. Selbst der Angeklagte schien überrascht, als der Obmann der Geschworenen den Wahrspruch verkündete: Mord, Totschlag, absichtliche Körperverletzung mit Todesfolge wurden einstimmig verneint. Die Laienrichter erkannten mit 7:1 Stimme auf fahrlässige Tötung. Der Prozess gegen den Vater der kleinen Iris-Maria muss wiederholt werden.

Nachdem die Geschworenen nach rund eineinhalbstündiger Beratung auf fahrlässige Tötung erkannt hatten, setzten die drei Berufsrichter das Urteil umgehend aus. "Der Spruch der Geschworenen beruht auf einer irrtümlichen Beweiswürdigung", begründete die Vorsitzende Michaela Sanda die einhellige Entscheidung des Senats.

Die acht Laienrichter hatten die Fragen nach Mord, Totschlag und absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge jeweils einstimmig verneint. Selbst die Frage nach einer bloßen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang wurde mit einem Quorum von 4:4 beantwortet. Bei Stimmengleichheit wird zu Gunsten des Angeklagten ausgegangen, so dass auch diese Frage als verneint galt.

Sieben Geschworene befanden den 21-jährigen Mann letztlich der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der dafür vorgesehene Strafrahmen: Maximal ein Jahr Haft. Ein Laienrichter hielt den Angeklagten überhaupt frei von jeder Schuld.

Selbst der Angeklagte schien überrascht

Der Wahrspruch der Geschworenen sorgte bei den meisten Zuhörern für ungläubiges Staunen. Die Staatsanwältin war sichtlich entsetzt, selbst der Angeklagte schien überrascht. Er hatte im Verlauf des Prozesses zugegeben, seine drei Monate alte Tochter geschlagen und geschüttelt zu haben, wenn sie nicht zu beruhigen war. Die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich hatte in ihrem Gutachten den Tod ursächlich auf mehrmaliges heftiges Schütteln zurück geführt.

Kein Vorsatz

Die Geschworenen dürften in ihrer nichtöffentlichen, der Geheimhaltung unterliegenden Beratung vor allem der Umstand irritiert haben, dass Iris-Maria erst neun Monate nach den erlittenen Verletzungen gestorben war. Offenbar war für die Laienrichter damit keine Kausalitätskette gegeben, d.h. der Tod nicht auf das Verhalten des Vaters zurückzuführen. Außerdem kamen die Geschworenen zum Schluss, dass der 21-Jährige nicht ein Mal den Vorsatz hatte, Iris-Maria zu verletzen.

Mädchen starb in Folge eines Schütteltraumas

Dabei hatte die Gerichtsmedizinerin in ihrer Expertise deutlich gemacht, dass das Mädchen in Folge eines Schütteltraumas massive Hirnblutungen erlitten hatte, die letzten Endes zum Tod führten: Es sei zu einem "massiven Hirnschwund" und irreversiblen Schäden gekommen, der Zustand der Kleinen habe sich trotz einer Behandlung in einer bayrischen Spezialklinik immer mehr verschlechtert, als auch noch spastische Krämpfe auftraten, war Iris-Maria laut der Sachverständigen nicht mehr zu retten.

Psychiater: "Wenn nix geschieht, geschieht wieder was"

Die beiden psychiatrischen Sachverständigen traten für den Fall eines Schuldspruches nachdrücklich für die Einweisung des 21-jährigen Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, da dieser zwar zurechnungsfähig sei, aber an einer schweren Persönlichkeitsentwicklungsstörung leide, die einer Therapie bedürfe.

"Wenn nix geschieht, geschieht wieder was", brachte es Psychiater Heinrich Pfolz auf den Punkt. Er bescheinigte dem Angeklagten ein reduziertes Selbstwertgefühl, ein erhöhtes Aggressionspotenzial, leichte Erregbarkeit und eine wenig eigenständige Persönlichkeit, die Spannungen schwer aushalte. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind analoge Aggressionsausbrüche gegen Schwächere wieder zu erwarten", prophezeite Pfolz, sollte der 21-Jährige keine entsprechende Behandlung erfahren.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich trat ebenfalls für einen so genannten Maßnahmevollzug ein. Der junge Vater, der als Kind selbst einem "verbiegenden Erziehungsstil" ausgesetzt gewesen sei, habe im Umgang mit seinem eigenen Kind "ein hohes Maß an Naivität, fast schon an Einfältigkeit" gezeigt, sagte Friedrich. So habe er das brutale "Hoppe, hoppe Reiter"-Spiel, mit dem der 21-Jährige die weinende Iris-Maria beruhigen wollte, bis zuletzt als geeignete Maßnahme begriffen.

21-Jähriger bleibt in U-Haft

Wie geht es nun mit dem Strafverfahren gegen den Vater weiter? Der Akt wandert zunächst zum Obersten Gerichtshof (OGH), der den bisherigen Verfahrensablauf formell überprüfen muss. Danach wird die Strafsache neuerlich ausgeschrieben und von einem komplett neu zusammen gesetzten Gerichtshof ein zweites Mal verhandelt. Ein Termin vor dem kommenden Herbst erscheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich.

Der 21-Jährige bleibt vorerst in U-Haft. Nachdem er aber bereits rund 14 Monate in Gewahrsam ist, sein zweiter Prozess noch einige Monate auf sich warten lassen wird und eine unverhältnismäßig lange U-Haft bei einem bisher Unbescholtenen grundsätzlich nicht gern gesehen wird, hat er nach Ansicht mancher Experten gar keine schlechte Chancen, bei einem Enthaftungsantrag bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß zu kommen.(APA)