Brüssel - Die EU-Kommission hat am heutigen Mittwoch die Anhebung der Strafen für Kartellabsprachen und den Missbrauch einer Markt beherrschenden Stellung beschlossen. Die Überarbeitung der Regeln aus dem Jahr 1998 soll die "abschreckende Wirkung" der Strafen erhöhen, teilte die Kommission mit. Bisher konnten maximal 10 Prozent des Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden, künftig sollen es bis zu 30 Prozent der von einem Wettbewerbsverfahren betroffenen Umsätze sein, multipliziert mit der Zahl der Jahre in denen die Wettbewerbsregeln verletzt wurden.

Die Kommission kann künftig außerdem sofort bei Bekanntwerden eines Wettbewerbsverstoßes eine "Blitzstrafe" von 15 bis 25 Prozent der relevanten Jahresumsätze verhängen - unabhängig vom tatsächlichem Ausmaß der Vertragsverletzung. Damit will die Brüsseler Behörde die Unternehmen von vornherein von Kartellabsprachen abschrecken.

Höhere Strafen für Wiederholungstäter

Zudem solle es für "Wiederholungstäter" höhere Strafen geben als beim ersten Mal. Bisher haben die Brüsseler Wettbewerbshüter im Wiederholungsfall 50 Prozent aufgeschlagen, künftig können es bis zu 100 Prozent sein. Die neuen Regeln werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU innerhalb der zwei Monate in Kraft treten und müssen Mitgliedstaaten nicht mehr extra abgesegnet werden.

Die überarbeiteten Leitlinien waren die generelle wirtschaftlichen Bedeutung der Wettbewerbsverstöße besser widerspiegeln, ebenso wie den Anteil jedes beteiligten Unternehmens", unterstrich Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einer Pressemitteilung. Die neuen Regeln senden laut Kroes drei klare Signale: "Verletzte die Wettbewerbsregeln nicht, wenn du es tust, höre schnell wieder damit auf, und wenn du damit aufgehört hast, fang nicht wieder damit an." (APA)