St. Pölten - Das Innenministerium hat am gestrigen Dienstag
mit ersten Rückzahlungen an alle Trägerorganisationen begonnen, die
Zivildienern im Nachhinein zustehende Beträge in der Causa
"Verpflegungsgeld" vorabüberwiesen hatten. Eine Nachzahlung war und
ist nötig, da vielen Männern weniger bezahlt wurde, als im Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofs angegeben. Dieser gibt einen Richtwert
von 13,60 Euro pro Tag an.
Ministerium überweist Gelder
Trägerorganisation wie das Rote Kreuz, begannen nach
Bekanntwerden des Urteils, zustehende Beträge zu erstatten. Das
Innenministerium überweist nun Gelder an die Institutionen: "Die
Gelder fließen seit Dienstag. Binnen vier bis sechs Wochen werden
alle Anträge geprüft, und die Summen an Einrichtungen überwiesen",
hieß es aus dem Büro von Innenministerin Liese Prokop (V).
Hintergrund ist ein VfGH-Urteil von Mitte November des vergangenen
Jahres, in dem das bis dahin übliche Verpflegungsgeld von sechs Euro
pro Tag als zu gering bewertet und eine "angemessene" Verpflegung mit
13,60 Euro festlegt wurde. Mit dem daraufhin erwirkten
Zivildienst-Übergangsrecht haben ehemalige Zivis, die ihren Dienst
nach dem 1. Jänner 2001 abgeleistet haben, bis Ende September Zeit,
die Differenz von den Organisationen einzufordern. (APA)