St. Pölten - Das Innenministerium hat am gestrigen Dienstag mit ersten Rückzahlungen an alle Trägerorganisationen begonnen, die Zivildienern im Nachhinein zustehende Beträge in der Causa "Verpflegungsgeld" vorabüberwiesen hatten. Eine Nachzahlung war und ist nötig, da vielen Männern weniger bezahlt wurde, als im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs angegeben. Dieser gibt einen Richtwert von 13,60 Euro pro Tag an.

Ministerium überweist Gelder

Trägerorganisation wie das Rote Kreuz, begannen nach Bekanntwerden des Urteils, zustehende Beträge zu erstatten. Das Innenministerium überweist nun Gelder an die Institutionen: "Die Gelder fließen seit Dienstag. Binnen vier bis sechs Wochen werden alle Anträge geprüft, und die Summen an Einrichtungen überwiesen", hieß es aus dem Büro von Innenministerin Liese Prokop (V).

Hintergrund ist ein VfGH-Urteil von Mitte November des vergangenen Jahres, in dem das bis dahin übliche Verpflegungsgeld von sechs Euro pro Tag als zu gering bewertet und eine "angemessene" Verpflegung mit 13,60 Euro festlegt wurde. Mit dem daraufhin erwirkten Zivildienst-Übergangsrecht haben ehemalige Zivis, die ihren Dienst nach dem 1. Jänner 2001 abgeleistet haben, bis Ende September Zeit, die Differenz von den Organisationen einzufordern. (APA)