"Notorische Überlastung"
"Die lange Verfahrensdauer ist aber nicht durch die Richter des VwGH verschuldet, sondern hat ihren Grund in der strukturellen und notorischen Überlastung des VwGH", heißt es im Tätigkeitsbericht. Die "volle Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtshofes" könne nur durch die Einführung von "Verwaltungsgerichten erster Instanz" in den Bundesländern wiederhergestellt werden. Der VwGH in Wien wäre damit nur noch als "Revisionsgericht mit umfassender Ablehnungskompetenz" tätig.
Hintergrund der langen Verfahrensdauer ist die chronische Überlastung des Verwaltungsgerichtes: Von 1. Jänner bis 31. Dezember 2005 wurden zwar fast genau so viele Fälle erledigt, wie neu eingebracht wurden (9.361 neuen Beschwerden und Anträgen standen 9.242 Erledigungen gegenüber) - zusätzlich wurde jedoch ein unbewältigter Rückstau von über 7.000 Fällen aus dem Jahr zuvor übernommen. Dieser Rucksack konnte auch 2005 nicht abgebaut werden: 7.766 unerledigte Fälle wurden ins laufende Jahr mitgenommen.
"Faires Verfahren"
Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt damit weiterhin bei über 20 Monaten (2003 und 2004 waren es sogar 22 Monate gewesen). Ein Fall ist sogar schon seit 2000 unerledigt, 137 Fälle seit 2001 und 377 Fälle seit 2002.