Wien - In ihrem Prüfbericht über den erst nachträglich bewilligten Transport von Wer- ken Albrecht Dürers samt Feldhasenach Madrid im Februar 2005 beanstandete die Volksanwaltschaft, dass vom Bundesdenkmalamt keine Strafanzeige gegen Klaus Albrecht Schröder, den Direktor der Albertina, erstattet wurde. Sie selbst aber unternahm auch nichts: "Die Volksanwaltschaft hat der Verwaltung zu empfehlen, wie sie vorzugehen hat. Aber sie hat keine Schritte zu setzen", erklärte Peter Kastner, ein Mitarbeiter von Volksanwältin Rosemarie Bauer, dem Standard.

Bauer begann aufgrund von Medienberichten über mögliche Ungereimtheiten und eine anonyme Eingabe bereits im März 2005 zu recherchieren. Abgeschlossen wurde das Verfahren aber erst ein Jahr später. Für sein eigenmächtiges Handeln - Schröder ließ die Werke verbringen, ohne die Stellungnahme des Denkmalamts abzuwarten - kann der Albertina-Direktor daher nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden: Die Verfolgungsverjährung trat, wie der Wiener Anwalt Thomas Höhne erklärt, bereits sechs Monate, nachdem das Denkmalamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt worden war, ein.

Im Zuge des Prüfverfahrens ging Bauer auch der Frage nach, ob der Erlass von 1971 über generell nicht entlehnbare Objekte der Bundesmuseen samt Feldhasenoch gültig ist oder nicht. Antwort kann sie keine geben: Sie regte an, Klarheit zu schaffen - und für den Fall, dass er bereits außer Kraft getreten sein sollte (wie das Bildungsministerium behauptet), "rasch eine neue Regelung zu treffen", die "als Richtschnur für die geeignete Vorgangsweise"bei der Verleihung von Kunst diene. An der Neuregelung wird angeblich seit einem Jahr gearbeitet ... (red / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.7.2006)