Brüssel - Die EU-Kommission will Rechtsunsicherheiten bei Ehescheidungen von Partnern aus unterschiedlichen EU-Ländern abbauen. Jedes Jahr kommt es nach Angaben der Kommission vom Montag zu schätzungsweise 170.000 grenzüberschreitenden Scheidungsverfahren in der EU, was rund 16 Prozent aller Scheidungen ausmache.

Keine Harmonisierung

Nach dem Vorschlag der Kommission soll es für Scheidungswillige künftig leichter sein herauszufinden, welches Recht auf ihre Scheidung anwendbar ist. Eine Harmonisierung der nationalen Gesetzesbestimmungen ist nicht vorgesehen. Die Ehegatten sollen auch eine begrenzte Möglichkeit haben, das zuständige Recht und Gericht in Scheidungsverfahren selbst zu wählen. Dies könne in Fällen einvernehmlicher Scheidung besonders nützlich sein, erklärte die Kommission. Wenn keine Wahlmöglichkeit besteht, sollte zumindest ein Recht gelten, zu dem die Ehegatten eine enge Beziehung haben.

Außerdem plant die EU-Kommission eine breite öffentliche Anhörung zu dem Thema. Häufig würden praktische und rechtliche Schwierigkeiten bei der Aufteilung von Eigentum entstehen, wenn die Ehegatten unterschiedlicher Nationalität sind, in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben oder Eigentum in einem anderen Mitgliedstaat besitzen. Die EU-Kommission schätzt, dass Eigentum in 2,5 Millionen Fällen in der EU Ehegatten gehört, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. (APA)