VfGH prüft derzeit, ob die Art, wie die Erbschaftssteuer für Grundstücke berechnet wird, dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

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Wien - Wer in Zukunft ein Grundstück erbt, muss möglicherweise viel mehr Steuern zahlen als bisher. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft laut ORF-Radio derzeit, ob die Art, wie die Erbschaftssteuer für Grundstücke berechnet wird, dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Sollte der VfGH die Regelung kippen, hätte das weit reichende Folgen beim Erben von Immobilien und Grundstücken.

Der Schlüssel für das Problem liegt in den so genannten Einheitswerten, nach denen die Erbschaftssteuer von Liegenschaften berechnet wird. Diese Einheitswerte sind zuletzt vor über 30 Jahren erhoben worden und machen nur einen Bruchteil der so genannten Verkehrswerte aus, also dem, was Grundstücke wirklich wert sind.

Nicht mehr leistbar

Sollte nun das Höchstgericht entscheiden, dass es ungerecht ist, diese Einheitswerte weiter heranzuziehen, dann könnte es plötzlich sehr teuer werden, Grund zu erben. Viele könnten es sich einfach nicht mehr leisten, Grund zu erben, wenn die Steuer nach dem echten Wert berechnet würde. Die Grundsteuer würde ebenfalls explodieren, sie wird ebenfalls nach den Einheitswerten berechnet, auch das System der Boden-Pauschalierungen in der Landwirtschaft würde viel teurer.

Mit diesen Problemen beschäftigten sich derzeit Experten im Finanzministerium. Wie ein Ausweg aussehen könnte, darüber will man im Finanzministerium nicht spekulieren. Man werde aber ein System suchen, das keinen massiven Nachteil für den Steuerzahler bringt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Verfassungsrichter werden ihre Entscheidung im Herbst bekannt geben.

Abschaffung der Steuer

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat sich für die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgesprochen. Der Aufwand zur Einhebung sei größer als der Erlös. "Das wäre ein Signal der Entlastung bei der nächsten Steuerreform", sagt Grasser in der Montag-Ausgabe der "Kronen-Zeitung". (afs, DER STANDARD, Print-Ausgabe/APA, 7.7.2006)