"Hände weg von Geschenken im Dienst!", heißt es daher in einem Folder, den das im Innenministerium angesiedelte Büro für Interne Ermittlungen (BIA) erst im vergangenen Dezember verteilt hat. Selbst höflich gemeinte Präsente könnten zu einer "gefährlichen Selbstverständlichkeit" werden, beim Schenker eine bestimmte Erwartungshaltung wecken und den Empfänger in eine Korruptionsfalle tappen lassen, warnt die BIA.
Laut Paragraf 59 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) ist eine Geschenkannahme durch Beamte grundsätzlich und losgelöst von einer konkreten Amtshandlung unzulässig, um die Schaffung eines "günstigen Klimas" zu verhindern. Zulässig sind lediglich orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert, etwa Kalender, Kugelschreiber oder Ehrengeschenke, die einen direkten Betzug zum Beamten haben. Zu denken wäre dabei an einen Pokal oder eine Urkunde, wobei die Würdigung des Beamten im Vordergrund zu stehen hat.
Bereits Bücher, Theaterkarten, mehrere Flaschen Wein und so genannte Trinkgelder übersteigen nach den Direktiven der BIA die Orts- und Landesüblichkeit. Dasselbe gilt für das Benutzen von Test-Ski, der Verzicht auf Kreditzinsen oder das Gewähren besonders günstiger Einkaufskonditionen. Ein untadeliger Beamter sollte auch die Annahme von Geldbeträgen für die "Kaffeekasse" zurückweisen. Die BIA betont, auch "dienstliche Geschenke" an die gesamten Mitarbeiter einer Dienststeller seien nicht zulässig.
Um Korruption zu verhindern, hat die BIA für gefährdete Beamte mehrere Tipps parat: