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derStandard.at: Muss auch für PCs Rundfunkgebühr gezahlt werden?

Helmut Denk: Das Rundfunkgebührengesetz (RGG) von 1999 in der geänderten Fassung definiert Rundfunkempfangseinrichtungen im §1, Abs.1 so: Rundfunkempfangseinrichtungen sind technische Geräte, die Darbietungen....unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. Und in §2, Abs.1. heißt es: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat Gebühren zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. Standort ist eine Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit, bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird. Das bedeutet: Wenn mit technischen Geräten Rundfunkdarbietungen wahrgenommen werden können, und wenn diese Darbietungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Ausstrahlung wahrgenommen werden können, so handelt es sich um eine gebührenpflichtige Rundfunkempfangsanlage.

Das gilt auch für Computer, wenn mit diesen Rundfunk- oder TV-Programme wahrgenommen werden können.

derStandard.at: Wie sieht das bei Privathaushalten aus?

Helmut Denk: Privathaushalte entrichten für einen Standort (Wohnung, Einfamilienhaus) eine Gebühr, unabhängig davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte sich dort befinden. Mit anderen Worten: liegt für einen Standort eine Meldung vor, kann eine unbeschränkte Anzahl von Rundfunkempfangsgeräten betrieben werden - es ist trotzdem nur einmal zu zahlen. Wäre ein Computer das einzige Rundfunkempfangsgerät in einem Haushalt - was eher selten der Fall ist - so besteht gemäß den Bestimmungen des Rundfunkgebührengesetzes Gebührenpflicht. Weil ja der Computer in diesem Fall das Radio, eventuell auch den Fernsehapparat ersetzt.

derStandard.at: Gibt es spezielle technische Spezifikationen über die ein Computer verfügen muss, damit die AnwenderInnen Gebühren zahlen müssen - etwa TV-Karten, Breitband-Anschluss oder ähnliches?"

Helmut Denk: Es kommt in diesem Bereich nicht auf die technischen Spezifikationen an. Das TV-Angebot wird in Zukunft, wie der ORF dies schon jetzt anbietet, als Stream verfügbar sein. Daher werden keine generellen Systemanforderungen an die Gebührenpflicht gekoppelt sein. Allerdings ist klar, dass ein altes Modem wohl nicht für TV-Streams verwendet werden kann.

derStandard.at: Sind Unternehmen gebührenpflichtig?

Helmut Denk: Auch Firmen sind Standorte und gebührenpflichtig. Der Fokus der GIS liegt auf betriebsbereiten Radio- und Fernsehgeräten, die in Unternehmen auch in großer Zahl vorhanden sind. Werden an einem Firmenstandort mehr als zehn Radio- bzw. Fernsehempfangseinrichtungen betrieben, so ist für jeweils bis zu zehn solcher Einrichtungen eine weitere Gebühr zu entrichten - also für die ersten zehn Geräte eine Gebühr, für die nächsten zehn eine weitere usw. (so genannte 10er Regel)

Ausgenommen von dieser 10er Regel sind:

  • Gästezimmer von Privatzimmervermietern
  • Betriebsstätten eines Rundfunkunternehmens und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur
  • Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunkempfangseinrichtungen befugten Gewerbetreibenden für Zwecke zur Ausübung des Gewerbes
  • öffentliche bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen
  • Amtsräume einer Bezirksverwaltungsbehörde, einer Polizeidienststelle
  • Gastronomie sowie Gästezimmer von gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen)
  • Heime für Auszubildende, Pensionistenheime, Anstalten für Rehabilitation oder Pflege von Behinderten Diese zahlen nur eine Gebühr, unabhängig von der Anzahl der Geräte (wie Privathaushalte)

    derStandard.at: Wird diese 10er Regel in Firmen künftig auch auf Computer angewendet?

    Helmut Denk: Nein, in keinster Weise hat der Gesetzgeber daran gedacht, pro zehn PCs in einem Unternehmen eine Gebühr zu fordern. Es ist nicht im Interesse der GIS, alle in einem Unternehmen und Institutionen befindlichen internettauglichen Geräte mit einer Rundfunkgebühr zu belegen. Das Interesse der GIS liegt darin, dass überall dort, wo Radio und/oder TV-Programme aktiv empfangen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkgebühren eingehoben werden. Hinsichtlich einer Regelung für Firmen mit internettauglichen PCs ist die GIS in intensiven Gesprächen mit der Wirtschaftskammer und Interessensvertretungen, um eine eindeutige und für alle akzeptable Regelung zu erzielen. (Die Fragen stellte Gregor Kucera)