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Flöttl-Anwalt Herbert Eichenseder.

Foto: Reuters/Neubauer
Wien - Die Zahlungen von Wolfgang Flöttl an den ehemaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky seien "seit längerem" bekannt, erklärte Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder am Dienstag im Gespräch mit der APA. Er hält das Vorgehen des Investmentbankers und BAWAG-Geschäftspartners für "strafrechtlich irrelevant". Denn bei den Zahlungen - die Rede ist von zumindest mehreren 10.000 Euro - habe es sich nicht um Geld der BAWAG gehandelt. "Und was der Herr Flöttl mit seinem Geld macht, interessiert den Staatsanwalt nicht", betonte Eichenseder.

Laut seinem Rechtsbeistand hatte Flöttl die Geldflüsse schon vor einiger Zeit nebenbei und außerhalb einer regulären gerichtlichen Einvernahme erwähnt. "Sie sind daher auch in keinem Protokoll drinnen! Flöttl ist im Zusammenhang mit den BAWAG-Ermittlungen bisher sieben Mal jeweils mindestens sechs Stunden einvernommen worden. In einer Pause sind diese Bemerkungen gefallen," erläuterte Eichenseder.

Kein Kommentar

Zur Behauptung, Flöttl habe "einige zehntausend Euro" über Vranitzky an die SPÖ überwiesen und "mehr als einige zehntausend Euro" über eine nicht näher genannte Gesellschaft, gab Eichenseder keinen Kommentar ab. Seitens der Staatsanwaltschaft war vorerst keine Stellungnahme zu bekommen: Der zuständige Referent befand sich am Vormittag in einer Besprechung, der Pressesprecher ersuchte um Verständnis, er wolle mit diesem noch Rücksprache halten.

Vranitzky bestreitet jegliche Parteienfinanzierung, gibt aber zu, 1999 für Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Euro-Einführung "mitsamt dem politischen Drumherum" eine nicht näher genannte Summe kassiert zu haben.

Rätsel um involvierte Gesellschaft

Wie sich am Dienstag eruieren ließ, dürfte Wolfgang Flöttl in einer Pause während einer seiner gerichtlichen Einvernahmen gegenüber dem mit den Ermittlungen in der BAWAG-Affäre betrauten Staatsanwalt Georg Krakow behauptet haben, er habe über den ehemaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky bzw. eine Gesellschaft "einige" bzw. "mehr als einige 10.000 Euro" der SPÖ zukommen lassen. "Das Aufstellen dieser Behauptungen war Anlass, sie zu überprüfen", schilderte Walter Geyer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, die weitere Vorgangsweise.

Während Vranitzky im Zuge einer Befragung darauf verwies, er sei für Flöttl als Berater tätig geworden und habe die dafür kassierten Honorare versteuert, konnte Flöttl die Staatsanwaltschaft in dieser Sache bisher nicht zufrieden stellen. Zwar betonte der Investmentbanker, die in seinem Namen geleisteten Zahlungen wären auch zu seinen und nicht zu Lasten der BAWAG gegangen. Was es mit der ins Spiel gebrachten Gesellschaft auf sich hat, die die weit höheren Summen aufgebracht haben soll, ist jedoch unklar. "Wir konnten das bisher nicht überprüfen, weil sich Doktor Flöttl geweigert hat, den Namen der Gesellschaft zu nennen", bemerkte Geyer.

Der Behördensprecher ging auch auf eine Aussage des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider ein, der nach eigenen Angaben über Informationen verfügt, laut denen nicht nur "einige zehntausend Euro", sondern insgesamt 240 Millionen US-Dollar (189 Mio. Euro) aus der BAWAG an die SPÖ und mehrere hohe Funktionäre sowie an ÖGB-Privatstiftungen geflossen sein sollen.

Schadensgutmachung

"Die Summe von 240 Millionen stimmt insofern, als Doktor Flöttl behauptet hat, er habe nach den ersten Karibikgeschäften der BAWAG sein Privatvermögen zur Schadensgutmachung angeboten", sagte Geyer. Der Banker soll unter anderem Teile seiner Kunstsammlung veräußert, damit die gegenständliche Summe aufgebracht, der BAWAG zur Verfügung gestellt und so einen Teil des Schadens aus den skandalumwitterten Spekulationsgeschäften gut gemacht haben.

Sickinger: Parteispenden sind legal Der Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger nimmt unterdessen die SPÖ in Schutz. An dem Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung im Zusammenhang mit den Zahlungen von BAWAG-Karibik-Geschäftspartner Wolfgang Flöttl an Ex-SPÖ-Vorsitzenden Franz Vranitzky sowie an eine Gesellschaft sei "nichts dran", sagte Sickinger am Dienstag gegenüber der APA. "Parteispenden sind legal", stellte der Experte klar.

Im Falle der Zahlung an Vranitzky im Zuge eines Beratervertrages könne man allenfalls von Lobbying sprechen. Selbst wenn Geld an die Partei gegangen wäre, dann wäre das nicht illegal. Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen müssten nur Spenden, die einen Betrag von 7.260 Euro übersteigen, aufsummiert und anonymisiert veröffentlicht werden. Spenden wären nur dann nicht legal, wenn der Parteifunktionär, der das Geld annimmt, wissen würde, dass es aus illegalen Quellen stamme oder Gegenleistung für eine Amtshandlung wäre. Die 1999 erfolgten Zahlungen von Flöttl hätten deshalb jedenfalls "keine Brisanz", betonte Sickinger. Gegen den Vorwurf, dass sich die SPÖ mit BAWAG-Geldern saniert habe, spreche auch, dass es sich bei den genannten Summen um "Peanuts" gehandelt habe im Vergleich zu den 25 Millionen Euro, die die SPÖ 1999 noch an Schulden gehabt habe.

Pflastersteine aus dem Glashaus

Zu den von BZÖ-Chef Peter Westenthaler gegen die SPÖ gerichteten Angriffe stellte Sickinger fest: "Da wirft Westenthaler mit Pflastersteinen im Glashaus." Der Experte verwies auf eine frühere Turnauer-Spende an die FPÖ in einer höheren Größenordnung. Er betonte auch, dass die SPÖ in den 80er Jahren eine Offenlegung aller Spenden über 30.000 Schilling durchsetzen wollte. ÖVP und FPÖ hätten damals aber die Spendenoffenlegung verhindert. Deshalb habe man sich 1985 auf den jetzt gültigen Kompromiss geeinigt, dass Spenden über 100.000 Schilling anonymisiert veröffentlicht werden müssen.

Der Parteiförderungsexperte bekräftigte seine Forderung, dass alle Parteispenden ab einem bestimmten Betrag unter Namensnennung offen gelegt werden sollten. Dafür sollte nicht nur für die Bundesparteien sondern auch für alle Teilorganisationen in der nächsten Legislaturperiode eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen werden. Im Falle eines Zuwiderhandelns sollte es nach Ansicht Sickingers "spürbare Sanktionen" geben, die jedenfalls ein Mehrfaches des gespendeten Betrages ausmachen sollten.

"Kein Tatverdacht gegen Vranitzky"

Aus derzeitiger Sicht muss der ehemalige Bundeskanzler Franz Vranitzky im Zusammenhang mit den Zahlungen, die der Investment-Banker und BAWAG-Geschäftspartner Wolfgang Flöttl an ihn geleistet hat, mit keinen weiteren Ermittlungsschritten gegen seine Person rechnen. "Es gibt gegen Doktor Vranitzky keinen Tatverdacht", stellte Walter Geyer, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Dienstag gegenüber der APA fest.

Vranitzky sei zu den Geldflüssen bereits niederschriftlich einvernommen worden und habe auf eine Beratertätigkeit als Privatperson verwiesen, erläuterte Geyer. Die dafür kassierten Honorare habe er, Vranitzky, natürlich versteuert, soll der ehemalige Bundeskanzler dabei versichert haben. Vranitzky bestreitet entschieden, die Gelder an die SPÖ weiter geleitet zu haben.

Im Unterschied zu Vranitzky schließt die Anklagebehörde bei Flöttl in Bezug auf die Zahlungen an den Ex-Kanzler ein mögliches strafbares Handeln nicht ausdrücklich aus. "Wir werden versuchen, Flöttl dazu noch ein Mal zu befragen", kündigte Geyer an. Sollten die Zahlungen zu Lasten der BAWAG und nicht - wie von Flöttl behauptet - auf seine Kosten geleistet worden sein, "wäre allenfalls ein strafbarer Tatbestand denkbar", so Geyer. (APA)