Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) hat in Begleitung seines Staatssekretärs Alfred Finz (V) am Freitag in einer Pressekonferenz seine am Montag angekündigten Steuerzuckerln für die Zeit nach der Wahl präzisiert. Insbesondere will Grasser die Kapitalertragssteuer vereinheitlichen, die Lohnsteuer vereinfachen und Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Sein neues System werde international so attraktiv sein, dass es zu "Milliarden Euro Transfers aus anderen europäischen Staaten" führen werde.

Gleiche Besteuerung aller bilanzierenden Unternehmen

Die Kapitalertragssteuer soll für alle am Kapitalmarkt verfügbaren Produkte auf einheitlich 25 Prozent gesetzt werden. Das würde sogar zu einer Steigerung des Steueraufkommens führen, denn "heute geht uns einiges durch die Lappen", sagte Grasser. Die Unternehmensbesteuerung soll für alle bilanzierenden Unternehmen, egal welcher Rechtsform höchstens 25 Prozent betragen. "Ein oder zwei Prozentpunkte weniger" seien auch noch möglich. Nur wer eine Einnahmen-Ausgabenrechnung vorlege oder pauschaliert sei, solle künftig der Einkommenssteuer unterliegen. Bei der Lohnsteuer will der Finanzminister die Freigrenzen erhöhen und den Spitzensatz senken, eine Flat Tax wie in der Slowakei will Grasser hingegen aus Gründen der sozialen Verteilungsgerechtigkeit nicht.

Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll komplett und ohne Ausnahmen abgeschafft werden. Jetzt müsse ein Unternehmer, der von seinem Bruder ein Unternehmen im Wert von einer Million Euro erbt, 190.000 Euro oder fast ein Fünftel des Unternehmenswertes an Erbschaftssteuer zahlen, rechnete Finz vor. Das sei so kostspielig, dass häufig Unternehmensübernahmen an der Steuer scheiterten, beklagte Finz. Sehr häufig dürfte dieser Fall allerdings nicht sein, denn von 87.000 Anträgen im Vorjahr ging es nur in 363 um ein Vermögen über 350.000 Euro. Grasser weist daher auch die Forderung der Opposition zurück, Erbschaftssteuer nur ab Vermögen von 350.000 Euro einzuheben. Da müsse man für ein paar hundert Fälle den gesamten Verwaltungsaufwand aufrecht halten. "Das kann man vergessen, das bringt es nicht", sagt Grasser.

Sollte allerdings der Verwaltungsgerichtshof entscheiden, dass der Einheitswert bei Immobilien als Basis für die Besteuerung unzulässig ist, dann werden Erbschaften künftig jährlich in "vielen tausend Fällen" mehr als 350.000 Euro ausmachen, erwartet Grasser. Das Erbschaftssteueraufkommen werde dann statt derzeit 140 Mio. Euro "vielleicht eine Milliarde Euro ausmachen - eine Zahl, wo ich ersuchen würde, mich zu korrigieren" räumt Grasser ein, dass dazu noch keine Berechnungen vorliegen. (APA)