Schon der Name beinhaltet eine gewisse Zähheit. Bis einem das Wort Bundesstaatsreform flüssig über die Lippen kommt, dauert es. Ähnlich verhält es sich mit dem Wesen dieser längst fälligen Neugestaltung des Staates: Zu lange schon wird zwar der Reformbedarf erkannt, aber erfolglos darüber diskutiert. Auch der Verfassungskonvent, bei dem sich im Vorjahr etwa 70 Experten aus Politik und Justiz Gedanken zum Thema gemacht haben, ist daran gescheitert. Gerade deshalb: Die Vereinfachung der Verwaltung ist einer jener Bereiche, bei dem eine neue Regierung Stärke zeigen kann und muss. Auch wenn damit wohl kaum Wählerstimmen gewonnen werden.

Der Knackpunkt wird sein, wie es gelingt, die per Verfassung schwachen, realpolitisch aber mächtigen Ländervertreter mit an Bord zu holen, die ihren Einflussbereich mitunter reflexartig verteidigen. Was soll Aufgabe des Bundes sein, was können die Länder weiterhin autonom regeln? Stück für Stück muss der Themenkatalog abgearbeitet werden, müssen vom Schulwesen bis zum Umweltschutz die Kompetenzzuordnungen überdacht werden. Und auch wenn von Herbert Sausgruber in Vorarlberg bis zum burgenländischen Hans Niessl mit heftigem Widerstand bei roten wie schwarzen Landeschefs zu rechnen ist: Wer eine ernst zu nehmende Verwaltungsreform anstrebt, wird auch über jenen unökonomischen österreichischen Weg nachdenken müssen, der es den Ländern ermöglicht, Geld auszugeben, ohne selbst Steuern einnehmen zu müssen.

Was sonst noch ansteht: die Neugestaltung des weit gehend machtlosen Bundesrates, die Umsetzung des bereits im Konvent akkordierten Grundrechtskataloges sowie die Ausweitung der Kontrollrechte für Volksanwaltschaft und Rechnungshof. Auch die geplante Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten muss ganz oben auf der To-do-Liste stehen.

Fazit: Das Unaussprechliche ist möglich: Die Verwaltung kann einfacher, transparenter und damit kostengünstiger werden.

(Karin Moser/Dossier Wahl06/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23./24.9.2006)