Der Knackpunkt wird sein, wie es gelingt, die per Verfassung schwachen, realpolitisch aber mächtigen Ländervertreter mit an Bord zu holen, die ihren Einflussbereich mitunter reflexartig verteidigen. Was soll Aufgabe des Bundes sein, was können die Länder weiterhin autonom regeln? Stück für Stück muss der Themenkatalog abgearbeitet werden, müssen vom Schulwesen bis zum Umweltschutz die Kompetenzzuordnungen überdacht werden. Und auch wenn von Herbert Sausgruber in Vorarlberg bis zum burgenländischen Hans Niessl mit heftigem Widerstand bei roten wie schwarzen Landeschefs zu rechnen ist: Wer eine ernst zu nehmende Verwaltungsreform anstrebt, wird auch über jenen unökonomischen österreichischen Weg nachdenken müssen, der es den Ländern ermöglicht, Geld auszugeben, ohne selbst Steuern einnehmen zu müssen.
Was sonst noch ansteht: die Neugestaltung des weit gehend machtlosen Bundesrates, die Umsetzung des bereits im Konvent akkordierten Grundrechtskataloges sowie die Ausweitung der Kontrollrechte für Volksanwaltschaft und Rechnungshof. Auch die geplante Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten muss ganz oben auf der To-do-Liste stehen.
Fazit: Das Unaussprechliche ist möglich: Die Verwaltung kann einfacher, transparenter und damit kostengünstiger werden.