Es sieht also so aus, als müssten wir uns noch einmal auf einen Wahlkampf gefasst machen. Das ist die einhellige Meinung der Politologen, und auch der politische Laie kann nicht übersehen, dass der Wille der ÖVP, mit der SPÖ eine Koalition einzugehen, so gut wie nicht mehr vorhanden ist – zu tief sitzt der Zorn über den Eurofighter U-Ausschuss. Wahlweise sechs oder sieben Szenarien wurden in den vergangenen Tagen in Print- und elektronischen Medien dargestellt, von Minderheitenregierungen bis hin zu sofortigen Neuwahlen.

Nur ein Szenario kommt nicht mehr vor: Die (teilweise) Anfechtung des Wahlergebnisses beim Verfassungsgerichtshof. Wir erinnern uns: Das BZÖ hat seinen Eintritt in den Nationalrat mit Ach und Krach geschafft, weil Jörg Haider in seiner politischen Heimat Kärnten als "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ" den Orangen drei Mandate beschert hat. Auf Bundesebene war das BZÖ unter "Liste Peter Westenthaler - BZÖ" auf insgesamt nur vier Mandate gekommen. Namhafte Juristen äußerten ihre Bedenken, dass die orangen Stimmen aus Kärnten nicht zum Ergebnis des BZÖ auf Bundesebene dazugerechnet werden dürften, da laut Nationalratswahlordnung (NRWO) nur die Stimmen jener Parteien zusammenzurechnen sind, die unter der gleichen Bezeichnung angetreten sind.

Warum also ist die Anfechtung kein Thema mehr? Neben den im Nationalrat vertretenen Parteien hätten auch Hans Peter Martin und die KPÖ das Recht, sich an den VfGH zu wenden, ebenso wie die in Kärnten mit Landeswahlvorschlägen angetretene Gruppen. HPM hatte zumindest signalisiert, sich eine Anfechtung zu "überlegen", seitdem aber nichts mehr von sich hören lassen. Die anderen Parteien zeigen keine große Lust, sich ihr Image durch eine Anfechtung zu beschmutzen.

Zahlreiche Argumente werden gebracht, warum eine Anfechtung nicht sinnvoll wäre: Die WählerInnen hätten schon gewusst, dass die zwei orangen Listen zusammengehören – ja, wahrscheinlich, das darf aber kein Grund sein, ein Gesetz nicht anzuwenden. Rot-Grün (dass sich nach einer Teilanfechtung rechnerisch ausgehen würde) sei nicht der Wählerwille – ob den Wählern Neuwahlen tatsächlich lieber sind, ist fraglich. Außerdem hätte eine Anfechtung sowieso nur schlechte Chancen auf Erfolg, weil es kein entsprechendes Präjudiz des VfGH gebe – das ist nun einmal das Wesen von Präjudizien, dass irgendwann einmal das erste gefällt werden muss. Zudem habe die Bundeswahlbehörde die BZÖ-Stimmen zusammengezählt und damit die Richtung vorgegeben – was nicht wirklich verwunderlich ist, da sie sonst ihre eigene Entscheidung vor der Wahl torpediert hätte.

Alle diese politischen Argumente ignorieren jedoch völlig die rechtliche Dimension. Jede der anfechtungslegitimierten Parteien, die jetzt über die Patt-Situation zwischen Rot und Schwarz und die drohenden Neuwahlen jammert, sollte sich bewusst sein, dass sie eine Veränderung der Lage selbst in der Hand hat. Dass eine Anfechtung ein rechtsstaatliches Mittel, ja sogar eine Notwendigkeit wäre, die von der NRWO gedeckt ist, ist juristisch relativ eindeutig. Wie auch immer man dazu stehen mag, wir haben es hier jedenfalls mit einer strittigen juristischen Frage zu tun – wie der VfGH bei einer Anfechtung entscheiden würde, lässt sich nicht mit wirklicher Sicherheit vorhersagen. Was aber keine Partei daran hindern sollte, die Problematik in die Hände der von der Rechtsordnung dazu berufenen Verfassungsrichter zu legen – ansonsten sehen insbesondere konsequent auf Recht und Ordnung pochende Parteien ziemlich alt aus.