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Wien - Die Pensionsreform, die Mittwoch im Nationalrat beschlossen wird, bringt schrittweise ein um 18 Monate höheres Antrittsalter bei den Frühpensionen in allen Berufsgruppen. Beginnen soll die Anhebung mit vorerst zwei Monaten im Oktober dieses Jahres, die letzte Etappe ist im Oktober 2002 erreicht. Außerdem werden die Abschläge für die Pensionshöhe für jedes Jahr Frühpension von zwei auf drei Prozentpunkte erhöht. Diese Regelung gilt für ASVG, Bauern, GSVG und Beamte. Bei den Beamten und den Eisenbahnern wird der Pensionssicherungsbeitrag um 0,8 Prozentpunkte erhöht, bei den Bauern um 0,5 Prozentpunkte und bei den Gewerbetreibenden um 0,1 Prozentpunkte. Nachfolgend die neuen Bestimmungen im Detail: ASVG: Erhöhung des Frühpensionsantrittsalters von derzeit 55/60 (Frau/Mann) auf 56,5/61,5 Jahre. Der Abschlag für jedes Jahr Frühpension wird von derzeit zwei auf künftig drei Prozentpunkte jährlich erhöht. Ein 60-jähriger Frühpensionist hat heute mit zehn Prozent Abschlägen zu rechnen, ab Jänner 2003 muss ein 61,5-jähriger Frühpensionist 10,5 Prozent Abschläge hinnehmen. Diese Regelungen gelten auch für Bauern und Gewerbetreibende. Hier kommt noch bei den Bauern eine Erhöhung der Pensionsbeiträge ab 2001 von 14 auf 14,5 Prozentpunkte dazu. Bereits pensionierte Bauern müssen einen Solidaritätsbeitrag von 0,5 Prozent ihrer Pensionshöhe zahlen. Für Unternehmer wird der Pensionsbeitrag von 14,5 auf 14,6 Prozent angehoben. Bei den Beamten wird das Frühpensionsantrittsalter von derzeit 60 Jahren (gleich für Frau und Mann) auf künftig 61,5 Jahre erhöht, wobei hier ebenfalls ein schrittweiser Übergang von Oktober 2000 bis Oktober 2002 vorgesehen ist. Auch die Abschläge pro Jahr Frühpension werden von zwei auf drei Prozentpunkte angehoben. Darüber hinaus müssen die Beamten eine Erhöhung ihres Pensionssicherungsbeitrags um 0,8 Prozentpunkte (von derzeit 1,5 Prozent für Beamte im Ruhestand und von 1,3 Prozent für aktive Beamte) hinnehmen. Bei den Eisenbahnern wird de facto das mögliche Frühpensionsantrittsalter von heute 53 Jahren ebenfalls um eineinhalb Jahre auf 54,5 Jahre angehoben. Der Pensionssicherungsbeitrag bei den Eisenbahnern wird wie bei den Beamten um 0,8 Prozentpunkte erhöht. Er beträgt statt 4,0 Prozent künftig 4,8 Prozent bei den Eisenbahnern im Ruhestand und statt 14,25 Prozent heute 15,05 Prozent für die Aktiven. Nachfolgend noch einige Ausnahmen: Sowohl für den ASVG-Bereich als auch für die Beamten gilt, dass in der Übergangszeit von Oktober 2000 bis Oktober 2002 die höheren Abschläge für Frühpensionisten nicht zehn Prozent übersteigen dürfen. Im ASVG gilt weiterhin - und zwar mit einer Übergangsregelung bis 2005 - ein Frühpensionsantrittsalter von 55/60, wenn ein Mann bereits 45 und eine Frau 40 Beitragsjahre aufweist. Angerechnet werden dabei auch der Präsenzdienst bis zum Ausmaß von zwölf Monaten und für Frauen Kindererziehungszeiten bis zu fünf Jahren. (APA)