"Würden wir die Listenzusammenzählung des BZÖ anfechten, und der Verfassungsgerichtshof gäbe dem statt, kann man davon ausgehen, dass das BZÖ sofort Einspruch erhebt", meinte Messner. Die Folge wären eventuelle Neuwahlen, die das BZÖ für seine "Rechtspropaganda" nützen würde, so die Begründung der KPÖ.
"Ein demokratisches Wahlrecht"
"Unser Ziel ist es, ein demokratisches Wahlrecht durchzusetzen. Bei der letzten Wahl haben fünf Prozent der Stimmen keine Berücksichtigung in den 183 Mandaten gefunden", begründet die KPÖ ihre Vorgangsweise und spielte damit auf die Vier-Prozent-Klausel im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren an, in denen die Mandate zugeteilt werden.
Die Klage der KPÖ ziele ausschließlich darauf ab, ein tatsächliches Verhältniswahlrecht in Österreich durchzusetzen. "Wäre der österreichische Nationalrat am 1. Oktober 2006 auf Grund eines von der KPÖ geforderten Verhältniswahlrechts gewählt worden, wären nicht nur die KPÖ und Hans-Peter Martin im Parlament vertreten, sondern es gäbe auch eine Mehrheit jenseits von ÖVP, FPÖ und BZÖ."