Wien - SPÖ-Frauensprecherin Barbara Prammer meinte am Freitag in einer Pressekonferenz, die im Zuge der Pensionsreform diese Woche beschlossene Anhebung des Antrittsalters für die Frühpension auch für Frauen sei in verfassungsrechtlicher Hinsicht mehr als bedenklich. Sie kündigte eine Klage der SPÖ vor dem Verfassungsgerichtshof an. Laut Verfassungsrecht dürfe die Altersgrenze für Frauen für die vorzeitige Alterspension erst beginnend mit 2019 angehoben werden, eine entsprechende Anhebung der Altersgrenze für die Alterspension sei mit 1. Jänner 2024 vorgeschrieben. Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz Die Anhebung der Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension im Ausmaß von 18 Monaten innerhalb von zwei Jahren beginnend bereits im Oktober 2000 stehe daher in einem eklatanten Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz, dem jedoch vom Verfassungsdienst gerade im Pensionsrecht besondere Bedeutung beigemessen worden sei. Frauenpolitische Aspekte vernachlässigt Frauenpolitische Aspekte der Pensionsreform seien bisher in den Diskussionen vernachlässigt worden, meinte Prammer. Zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Pensionen merkte sie an, wer eine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen bei den Pensionen wolle, der müsse ab sofort für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen bei der Erwerbstätigkeit garantieren. Dies werde aber niemandem so rasch gelingen, "vor allem nicht dieser Regierung". Immerhin habe es in Österreich immer ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen gegeben, die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben soll mit dem früheren Pensionsalter gut gemacht werden, so Prammer. Besonders betroffen SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy führte aus, dass Frauen von Kürzungen bei der Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension besonders betroffen seien, ebenso von der Abschaffung der Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Auch durch die Neuregelung der Hinterbliebenenpensionen würden Frauen benachteiligt, speziell wenn es sich um Leute mit geringen Pensionen handle. Außerdem kritisierte Silhavy, dass es keinerlei Regelungen dafür gebe, wenn Frauen bei der Post oder in der Privatwirtschaft auf Grund von Sozialplänen schon vor dem Pensionsantrittsalter "nach Hause geschickt" werden und in der Folge bis zum Pensionsantritt "in der Luft hängen." Frühpensionsantrag stellen und Klagen Prammer und die Anwältin Maria Navarro rieten betroffenen Frauen, auf jeden Fall nach altem Recht einen (Früh-)Pensionsantrag zu stellen und einen zu erwartenden abschlägigen Entscheid mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln anzufechten und Berufung einzulegen. Die Frage werde erst durch den Verfassungsgerichtshof entschieden, Prammer riet betroffenen Frauen auch zu persönlichen Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof. (APA)