Geschlechterpolitik
Kampf gegen Pensionsreform
Prammer kündigt Klage gegen Anhebung des Frauenpensionsalters an
Wien - SPÖ-Frauensprecherin Barbara Prammer meinte am Freitag in einer Pressekonferenz, die im Zuge der Pensionsreform diese
Woche beschlossene Anhebung des Antrittsalters für die Frühpension auch für Frauen sei in verfassungsrechtlicher Hinsicht mehr als
bedenklich. Sie kündigte eine Klage der SPÖ vor dem Verfassungsgerichtshof an. Laut Verfassungsrecht dürfe die Altersgrenze für Frauen
für die vorzeitige Alterspension erst beginnend mit 2019 angehoben werden, eine entsprechende Anhebung der Altersgrenze für die
Alterspension sei mit 1. Jänner 2024 vorgeschrieben. Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz
Die Anhebung der Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension im Ausmaß von 18 Monaten innerhalb von zwei Jahren beginnend bereits im
Oktober 2000 stehe daher in einem eklatanten Widerspruch zum Vertrauensgrundsatz, dem jedoch vom Verfassungsdienst gerade im
Pensionsrecht besondere Bedeutung beigemessen worden sei.
Frauenpolitische Aspekte vernachlässigt
Frauenpolitische Aspekte der Pensionsreform seien bisher in den Diskussionen vernachlässigt worden, meinte Prammer. Zur
Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Pensionen merkte sie an, wer eine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen bei den
Pensionen wolle, der müsse ab sofort für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen bei der Erwerbstätigkeit garantieren. Dies werde
aber niemandem so rasch gelingen, "vor allem nicht dieser Regierung". Immerhin habe es in Österreich immer ein unterschiedliches
Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen gegeben, die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben soll mit dem früheren Pensionsalter
gut gemacht werden, so Prammer.
Besonders betroffen
SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy führte aus, dass Frauen von Kürzungen bei der Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension besonders
betroffen seien, ebenso von der Abschaffung der Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Auch durch die Neuregelung der
Hinterbliebenenpensionen würden Frauen benachteiligt, speziell wenn es sich um Leute mit geringen Pensionen handle. Außerdem kritisierte
Silhavy, dass es keinerlei Regelungen dafür gebe, wenn Frauen bei der Post oder in der Privatwirtschaft auf Grund von Sozialplänen schon
vor dem Pensionsantrittsalter "nach Hause geschickt" werden und in der Folge bis zum Pensionsantritt "in der Luft hängen."
Frühpensionsantrag stellen und Klagen
Prammer und die Anwältin Maria Navarro rieten betroffenen Frauen, auf jeden Fall nach altem Recht einen (Früh-)Pensionsantrag zu stellen
und einen zu erwartenden abschlägigen Entscheid mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln anzufechten und Berufung einzulegen. Die
Frage werde erst durch den Verfassungsgerichtshof entschieden, Prammer riet betroffenen Frauen auch zu persönlichen Klagen vor dem
Verfassungsgerichtshof. (APA)