Fichtenbauer schlägt drei Änderungen vor: Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde soll ein Richtersenat treffen (und nicht die Regierung). Den Vorsitz soll ein Richter übernehmen (und nicht die Innenministerin). Einsprüche gegen Entscheidungen der Wahlbehörden sollen schon vor der Wahl beim Verfassungsgericht möglich sein (und nicht erst nach der Wahl in Form einer Wahlanfechtung).
Detaillierten Ausformulierung
SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann betonte, der Antrag der FPÖ habe "in der Tendenz seine Richtigkeit", auch wenn die SPÖ ihn nicht "in der detaillierten Ausformulierung" unterstütze. Besonders fehlt Wittmann an der derzeitigen Rechtslage jedenfalls eine Möglichkeit, Entscheidungen der Wahlbehörde vor der Wahl zu beeinspruchen. Außerdem möchte er das Auswahlverfahren für die Behörde "optimieren" und das Verfahren "vom Innenminister abrücken". "Man sollte in diese Richtung arbeiten", so Wittmann.
Die ÖVP will über diese Frage allerdings nur im Rahmen eines Gesamtpakets verhandeln und junktimiert das Thema mit der von ihr geforderten Briefwahl. Abgeordneter Wolfgang Großruck betonte, dass auch die SPÖ Wünsche moniert habe (etwa wählen mit 16): "Das gehört alles in einem gesamten Paket diskutiert." Für BZÖ-Verfassungssprecher Herbert Scheibner wäre eine Reform der Wahlbehörden durchaus "in Ordnung". Allerdings will er auch Klarstellungen im Parteienrecht erreichen (etwa was die Unterscheidung zwischen Wahlpartei und politischer Partei angeht).
Grüne stimmen Notwendigkeit von Reform zu