Die aufstrebende Korea-Marke Kia hat mit ihrem in der Slowakei produzierten Kompaktauto Kia nicht nur in Sachen kreativer Namensgebung - Cee'd - etwas vorgelegt, auch bei der Länge der vom Hersteller gewährten Garantie ist Kia Vorreiter: fünf Jahre volle Deckung, sieben Jahre Garantie auf den Antriebsstrang, wobei die Angelegenheit mit 150.000 Kilometern auf dem Tacho jedoch vorzeitig beendet werden kann.

Freiwillig

Das ist ein Spitzenwert, auf den andere Hersteller sicher reagieren werden müssen. Zum Vergleich: Hyundai, eine in den vergangenen Jahren in Österreich auch sehr gut verkaufende koreanische Marke, gibt drei Jahre Vollgarantie ohne Kilometerbegrenzung. Bei Skoda, jener Marke aus dem VW-Konzern, die in einer ähnlichen Preisklasse spielt, sind es 24 Monate.

Garantien werden, im Unterschied zur gesetzlich geregelten Gewährleistung, von den Herstellern freiwillig gegeben, sind also ein Marketinginstrument. Der Hersteller garantiert damit nicht nur dem Kunden die Aufrechterhaltung seiner Mobilität, sondern verschafft auch dem eigenen Vertragswerkstättennetz über die Garantiereparaturen eine gewisse Auslastung.

Einhaltung der Serviceintervalle

Wichtig dabei ist auch, dass die Garantieleistung ab der Erstzulassung eines Wagens zu laufen beginnt und mit einer Gebrauchtwagen-Ummeldung mitzieht, da sich die Ansprüche ja immer an den Hersteller richten. Zu achten ist auf jeden Fall darauf, dass Serviceintervalle von allen Besitzern eingehalten worden sind.

Zuletzt noch einmal der Unterschied zur Gewährleistung, der Sachmangelhaftung: Jene ist zum Unterschied der Garantie gesetzlich vorgeschrieben (für einen Kauf beim Händler, nicht bei einem Privatkauf).

Seit 2002 beträgt die Neuwagen-Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel zwei Jahre, wobei sechs Monate nach dem Kauf der Kunde nicht beweisen müsste, ob ein Mangel bestünde, sondern der Autohändler, dass es jenen nicht gebe. Danach tritt für 18 Monate "Beweislastumkehr" ein. (szem, 15.12.2006)