Freiwillig
Das ist ein Spitzenwert, auf den andere Hersteller sicher reagieren werden müssen. Zum Vergleich: Hyundai, eine in den vergangenen Jahren in Österreich auch sehr gut verkaufende koreanische Marke, gibt drei Jahre Vollgarantie ohne Kilometerbegrenzung. Bei Skoda, jener Marke aus dem VW-Konzern, die in einer ähnlichen Preisklasse spielt, sind es 24 Monate.
Garantien werden, im Unterschied zur gesetzlich geregelten Gewährleistung, von den Herstellern freiwillig gegeben, sind also ein Marketinginstrument. Der Hersteller garantiert damit nicht nur dem Kunden die Aufrechterhaltung seiner Mobilität, sondern verschafft auch dem eigenen Vertragswerkstättennetz über die Garantiereparaturen eine gewisse Auslastung.
Einhaltung der Serviceintervalle
Wichtig dabei ist auch, dass die Garantieleistung ab der Erstzulassung eines Wagens zu laufen beginnt und mit einer Gebrauchtwagen-Ummeldung mitzieht, da sich die Ansprüche ja immer an den Hersteller richten. Zu achten ist auf jeden Fall darauf, dass Serviceintervalle von allen Besitzern eingehalten worden sind.
Zuletzt noch einmal der Unterschied zur Gewährleistung, der Sachmangelhaftung: Jene ist zum Unterschied der Garantie gesetzlich vorgeschrieben (für einen Kauf beim Händler, nicht bei einem Privatkauf).