Wien - Das Kindergeld hat zu einem späteren Wiedereinstieg ins Berufsleben der Bezieherinnen geführt als beim alten Karenzgeld. Außerdem hat die Zahl der Zuverdienerinnen zugenommen. Dies geht aus einer Studie im Auftrag der Arbeiterkammer hervor. Als Konsequenz daraus forderte die Leiterin der AK-Abteilung für Frauen und Familie, Ingrid Moritz, eine Flexibilisierung des Kindergeldes und Änderungen bezüglich der Zuverdienstgrenze.

Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kindergeldes im Vergleich zum alten Karenzgeld hat sich der Studie zufolge negativ auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben ausgewirkt. Stiegen bei den Karenzgeld-Bezieherinnen noch 42 Prozent im zweiten Jahr nach der Geburt wieder ein, so sind es jetzt nur mehr 19 Prozent. Und auch wenn man 39 Monate oder dreieinviertel Jahre als Beobachtungszeitraum wählt, so ist die Zahl jener, die in eine dauerhafte Beschäftigung über der Geringfügigkeit zurückgekehrt sind, von 60,3 auf 51,1 Prozent gesunken.

Längerer Bezug

Dass die Bezieherinnen später ins Berufsleben zurück kehren, liegt vor allem am verlängerten Bezug. Während das jetzige Kindergeld maximal drei Jahre lang bezogen werden kann, wenn es von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird, oder maximal zweieinhalb Jahre von einem Elternteil, konnte das alte Karenzgeld ein Elternteil 18 Monate beziehen und der zweite konnte noch weitere sechs Monate anhängen. Der Kündigungsschutz gilt jetzt ebenso wie früher für 24 Monate.

Für die Arbeiterkammer stellt der spätere Wiedereinstieg deshalb ein Problem dar, weil er zu finanziellen Verlusten der Betroffenen führt. Der Grund dafür liege darin, dass mit längerer Abwesenheit aus dem Beruf auch Qualifikationen verloren gehen. Viele Frauen würden dann auch nur noch Teilzeit arbeiten können, argumentierte Moritz.

Ein rascher Wiedereinstieg begünstigt auch eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber. Insgesamt kehren 35 Prozent der Kindergeld-Bezieherinnen während des Leistungsbezuges an ihren früheren Arbeitsplatz zurück, weitere elf Prozent beginnen in dieser Zeit ein neues Beschäftigungsverhältnis.

Chancen auf alten Job sinken

Nach Ende der Leistung verschlechtern sich die Chancen, in den früheren Job wieder einzusteigen: Nur 29 Prozent können dann noch an den alten Arbeitplatz zurückkehren, 27 Prozent müssen ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen. Beim alten Karenzgeld waren nach Ende der Leistung 39 Prozent zum alten Arbeitgeber zurückgekehrt und 18 Prozent waren zu einem anderen Arbeitgeber gewechselt.

Der Anteil der Frauen, die bereits während des Leistungsbezuges zumindest einen Tag lang über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren, erhöhte sich von 15 Prozent bei der Karenzgeld-Regelung auf 49,4 Prozent beim Kindergeld. 25 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer, die zum Kindergeld dazuverdienen, kommen zumindest in einzelnen Monaten über die erlaubte Zuverdienstgrenze von 1.140 Euro brutto. Über konkrete Probleme berichteten 10 Prozent der Männer und 6 Prozent der Frauen.

Geringe männliche Beteiligung

Die Beteiligung der Väter ist mit 3,5 Prozent Kindergeld-Beziehern weiterhin sehr gering. Diese wenigen Männer beziehen das Kindergeld aber ebenso wie die Frauen deutlich länger als früher. Statt durchschnittlich neun Monaten beim alten Karenzgeld verdoppelte sich die Zeit des Leistungsbezuges jetzt auf durchschnittlich 17 Monate.

Als Konsequenz daraus fordert die AK Anreize zu einem früheren Wiedereinstieg, ein leichteres Dazuverdienen und eine partnerschaftlichere Teilung zu ermöglichen. Ähnlich wie die SPÖ in den Koalitionsverhandlungen sprach sich auch Moritz für eine Flexibilisierung aus, dass man das Geld kürzer beziehen können sollte und dafür der Betrag höher wäre. Das sollte aber "kostenneutral" sein, betonte die AK-Expertin. "Der Zuverdienst gehört verbessert", lautet eine weitere Forderung.

Die Eltern sollten demnach wählen können, ob sie sich für die Geldgrenze wie bisher entscheiden oder für eine Arbeitszeitgrenze von 24 Stunden wöchentlich. Zudem sollte nur jener Betrag zurückgezahlt werden müssen, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Derzeit muss das ganze Kindergeld zurück gezahlt werden, wenn die Grenze auch nur um einen Euro überschritten wird.

Die Studie hat die L&R Sozialforschung im Auftrag der Arbeiterkammer durchgeführt. Sie umfasst eine Längsschnittananlyse von Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und eine wiederholte Befragung von Leistungsbezieherinnen im Jahr 2004 (703 Personen) und 2006 (592 Personen). (APA)