Wien - Der Hauptausschuss des Nationalrates hat den Text für die geplante Volksbefragung gegen die EU-Sanktionen schließlich am Dienstag kurz nach 18 Uhr in der neuen Form mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Nur die Zustimmung von ÖVP und FPÖ hat die Ausschussfeststellung erhalten, der die SPÖ einen Minderheitsbericht entgegengesetzt hat. Einstimmig beschlossen wurde, dass das Protokoll der Debatte im Hauptausschuss veröffentlicht werden soll. Irreführend In dem Minderheitenbericht weist die SPÖ darauf hin, dass die von den Koalitionsparteien formulierte Ausschussfeststellungen "irreführend und falsch" sei, "auch wenn sie von der Regierungsmehrheit angenommen wurde". Keiner der vier vom Ausschuss angehörten Experten habe die "konkrete Art der Fragestellung" bei der Volksbefragung für "einwandfrei" gehalten. Nur ein Experte habe es für möglich gehalten, "dass es zulässig sein könnte, sechs unterschiedliche Fragen zu stellen, die mit einer einzigen Antwort zu beantworten sind". Dazu komme, so die SPÖ, dass nur ein Experte die Frage offen gelassen habe, ob die Volksbefragung die Bundesregierung dem Ziel einer Aufhebung der Sanktionen näher bringen könnte. Die anderen hätten - trotz der Ablehnung der Sanktionen - "betont, dass die Volksbefragung kein sinnvolles Mittel sei, um die anderen Staaten zur Aufhebung der Sanktionen zu bewegen". Einig gewesen seien die Experten nur darin, dass es sich bei den Zielsetzungen der EU-Reform und die österreichische Mitwirkung dabei um Fragen von gesamtösterreichischer und grundlegender Bedeutung handle, was Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Volksbefragung ist. Die Sozialdemokraten zählen in ihrem Minderheitsbericht insgesamt 16 Punkte auf, bei denen es Auffassungsunterschiede unter den Experten gegeben habe. (APA)