Der Mann hatte sich nicht wegen versuchten Mordes zu verantworten - der lebensgefährlich verletzte kaufmännische Angestellte überlebte dank einer Notoperation im AKH -, Staatsanwältin Beatrix Resatz beantragte vielmehr seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Laut Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith war der 24-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und daher außer Stande, das Unrecht seines Tuns einzusehen.
Wien
Halsstich für Vater: "Er hat mir keine andere Wahl gelassen"
24-jähriger Wiener soll in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden
Nachdem ihn sein Vater nach seinem Dafürhalten zu
früh geweckt und ihm schließlich eine Ohrfeige versetzt hatte, lief
ein 24-jähriger Wiener am 21. Juni 2006 in die Küche, schnappte sich
ein Gemüsemesser und stach damit dem 57-Jährigen in den Hals. "Er hat
mir keine andere Wahl gelassen", erläuterte der Mann am Dienstag
einem Schwurgericht im Straflandesgericht. Sein Vater habe ihn schon
als Kind "gesundheitlich ruiniert". Irgendwann müsse er reagieren,
gab er zu bedenken.
Dem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet er an einem so
genannten Dandy Walker-Syndrom, einer seltenen Veränderung des
Gehirns, und einer damit verbundenen geistigen
Entwicklungsverzögerung. Auch eine organische Psychose sowie eine
Epilepsie mit vier bis fünf Anfällen pro Monat machen ihm laut
Rossmanith zu schaffen. (APA)