Wien - Einen Medienbericht, wonach Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner im Jahr 2003 an den früheren Konsum-Chef Hermann Gerharter 600.000 Euro - im Plastiksackerl - übergeben haben soll, hat am Samstagnachmittag Elsners Anwalt Wolfgang Schubert dementiert. Gegen diese Behauptung werde man gerichtlich vorgehen. Gleichzeitig beklagte sich der Rechtsanwalt über einen "unerträglichen Bruch des Amtsgeheimnisses" durch Justiz-Organe.

In einer der APA übermittelten Stellungnahme schreibt Schubert:

"Die Behauptung, Helmut Elsner habe Hermann Gerharter 600.000,00 Euro übergeben, entbehrt jeder Grundlage und ist falsch. Helmut Elsner stand mit Herrn Gerharter nur in losem Kontakt, vor allem in der Zeit, als der Konsum noch Co-Aktionär der BAWAG war. Helmut Elsner war in die Geschäftsbeziehung der BAWAG zu Herrn Gerharter nicht persönlich eingebunden", heißt es wörtlich in dem Anwaltsschreiben vom Samstag.

"Der wiederkehrende Bruch des Amtsgeheimnisses durch Organe der österreichischen Justizverwaltung, die die Justizministerin mit Schreiben an [die zuständigen] Rechtsanwälte vom 19.10.2006 scharf verurteilt hat, ist unerträglich", heißt es in der Stellungnahme des Elsner-Anwalts, der von "wiederholtem Rechtsbruch" spricht, der gegen österreichisches Strafrecht verstoße und auch gegen das Recht auf "fair trial" nach der Menschenrechtskonvention.

"Strafanzeige gegen die Verräter des Amtsgeheimnisses"

Am 22. Dezember 2006 sei daher "bei der Staatsanwaltschaft Linz und beim Justizministerium Strafanzeige gegen die Verräter des Amtsgeheimnisses sowie eine weitere Beschwerde wegen Verletzung der Unschuldsvermutung beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingebracht" worden. "Die unrichtige Behauptung einer angeblichen Übergabe von Geld an Hermann Gerharter wird gleicher Maßen gerichtlich verfolgt", so Schubert in dem Schreiben.

Falsch sei im Übrigen auch, dass Elsner in Frankreich unter Hausarrest stehe. "Er darf sich vielmehr frei bewegen und muss dem französischen Gericht nur einen länger dauernden Wechsel seines Aufenthaltsortes bekannt geben, beispielsweise, wenn er von seinem Wohnsitz in ein Spital wechselt." Eine Meldepflicht gegenüber der österreichischen Justiz bestehe nicht. (APA)