- Die Geringfügigkeitsgrenze steigt von derzeit 333,16 Euro pro Monat auf 341,16 Euro.
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage steigt von 3.750 Euro auf 3.840 Euro brutto.
- Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 726 Euro brutto für Alleinstehende; 1.091,14 Euro brutto für Ehepaare.
- Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension steigt ebenfalls von 333,16 Euro pro Monat 341,16 Euro brutto.
- Krankenversicherung für kinderlose Partner ohne Einkommen (Achtung: nur noch für Verheiratete und LebensgefährtInnen, die spätestens seit dem 31.7.2006 durchgehend mitversichert sind): 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung: grundsätzlicher Monatsbeitrag 319,61 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.
- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: pro Monat 48,14 Euro.
- Die Rezeptgebühr wird um 10 Cent erhöht und beträgt ab 1.Jänner 4,70 Euro.
- Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe steigt von bisher mindestens 25 Euro auf 25,60 Euro, bei Sehbehelfen 76,80 Euro.
- Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe: 465 Euro für den Partner; 232,50 Euro pro Kind.
- Kinderbetreuungsgeld: täglich 14,53 Euro. Zuverdienstgrenze: jährlich 14.600 Euro.
- Zuschuss zu Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen oder bei geringem Familieneinkommen: täglich bis 6,06 Euro. Zuverdienstgrenze zum Zuschuss: jährlich 5.200 Euro.
- Pensionen: Höchstbemessungsgrundlage bei Stichtag im Jahr 2007 (bei Basis „beste 19 Jahre"): 3.238,55 Euro.
- Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage, das sind 1.920 Euro, werden um 1,6% erhöht. Alle höheren Pensionen werden um einem Fixbetrag von monatlich 30,72 Euro erhöht. Zusätzlich Einmalzahlungen: bei Pensionen bis insgesamt 1.380 Euro 60 Euro, bei Pensionen bis 1.920 Euro 45 Euro und bei höheren Pensionen 25 Euro.
- Pensionsvorschuss für Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension beträgt 26,97 Euro täglich, für Alterspension 33,27 Euro täglich.(AK/red)
Job & Karriere
Was bringt das neue Jahr
Aus arbeitsrechtlicher Sicht gelten ab 1. Jänner 2007 für einige Bereiche neue Werte und Bemessungsgrundlagen