Wien - Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, verteidigt seine Aussagen zur Ortstafelfrage und zur Möglichkeit einer Ministeranklage gegen Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider beim Verfassungsgerichtshof. "Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht zuständig für dieses Verfahren und ich habe mich natürlich als Privatmann und als Verfassungsrechtler, wenn Sie so wollen als Universitätsprofessor, geäußert", sagte Jabloner am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

Nicht nachvollziehbar ist für Jabloner der Vorwurf Haiders, er habe ihm eine Straftat unterstellt. "Das kann ich mir nicht vorstellen", sagt Jabloner. Er habe nur die verfassungsrechtlich vorgesehenen Zuständigkeiten erklärt und ausdrücklich dazugesagt, dass er über den Ausgang eines möglichen Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof nichts sagen könne.

Kein totes Recht

Geregelt ist das "Überwachungsrecht" des Bundes für die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge durch die Länder im Artikel 16 der Bundesverfassung. Auch wenn dies noch nie vorgekommen sei, handle es sich dabei nicht um totes Recht. "Es gibt kein totes Recht. Recht verliert seine Geltung nicht", betont Jabloner.

Auch der ORF weist die Vorwürfe Haiders zurück: "Weder durch die Einladung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs noch durch die Interviewführung von Ingrid Thurnher kann eine Verletzung des Objektivitätsgebots festgestellt werden", hieß es auf Anfrage der APA. Haiders Klagsdrohung wertet der ORF als Versuch, "anerkannte ORF-Journalisten wegen subjektiv unangenehmer Fragen im Nachhinein zu diskreditieren". (APA)