Wien - Der Rechtsstreit zwischen den EU-Abgeordneten Karin Resetarits und Hans-Peter Martin ist beendet: Das Wiener Oberlandesgericht lehnte die Klage von Resetarits auf Rückerstattung ihrer Wahlkampfkosten von 52.306 Euro in zweiter Instanz ab. Das teilte Resetarits der Tageszeitung "Österreich" (Mittwoch-Ausgabe) mit.

"Der mir entstandene Schaden von rund 72.400 Euro macht zwei Jahresnettogehälter aus", klagt die Ex-Moderatorin. Denn neben dem Verzicht auf die eingeklagte Summe müsse sie Gerichtskosten von rund 2.800 Euro begleichen sowie 17.300 Euro an Martins Anwalt zahlen.

"Falle"

Hans-Peter Martin habe ihr im gemeinsamen EU-Wahlkampf 2004 mündlich versprochen, die Kosten zu ersetzen, betont Resetarits - was aber vom Gericht nicht anerkannt wurde. Die EU-Liberale verzichtet auf ein weiteres Verfahren.

Resetarits war bei der EU-Wahl 2004 als Listenzweite hinter Martin angetreten, überwarf sich aber bald mit ihrem Parteichef und wechselte zur liberalen Fraktion im EU-Parlament. An alle "Mitstreiter" Martins hatte sie appelliert, "nicht wie ich in seine Falle" zu gehen. Sie warnte "alle zukünftigen Mitstreiter und Unterstützer" vor ihrem Ex-Kollegen Martin, der "keinerlei soziale Kompetenz" habe, "Mitarbeiter öfter als seine Socken wechseln und Politik mit Kolumnen-Schreiben verwechselt". (APA)