Der Starmania-Kandidat war unter dieser Bezeichnung aufgetreten, was beim Linzer Musiker für wenig Begeisterung sorgte. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, RIK klagte Ric daraufhin. Seinen Schritt begründete der Linzer Musiker gegenüber dem "Neuen Volksblatt" damit, dass er seit zwei Jahrzehnten Musik mache und es ein Urheberrecht auf seinen Künstlernamen gebe. Die beiden Künstler schreiben sich zwar unterschiedlich, phonetisch sei das aber nicht wirklich wichtig.
Gegen Papilaya wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, in der es laut Benedik u.a. heißt: "Der beklagten und gefährdenden Partei wird bei sonstiger Exekution ab sofort verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Künstlernamen bzw. das Pseudonym 'Ric' zu benutzen, insbesondere zu Werbezwecken, in Anzeigen, im Internet, TV, Radio oder in anderen Werbe- und Medienmitteln." Sämtliche Unterlagen, denen der entsprechende Künstlername bzw. das Pseudonym in Verbindung mit Papilaya zu entnehmen ist, seien zu beseitigen.