Wien - Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) bekräftigte am Mittwoch, dass am Regierungsprogramm zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten festgehalten werden. Die Gewerkschaft wiederum unterstrich, dass die Sozialpartner das letzte Wort hätten.

Das Regierungsprogramm sieht wie berichtet vor, dass die Höchstarbeitszeitgrenzen von 12 auf 24 Wochen ausgeweitet werden und 12-Stunden-Schichten bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit erlaubt werden sollen. Außerdem soll es möglich werden, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden anzuheben.

Zustimmung der Sozialpartner fehlt noch

Allerdings bedürfen diese Neuregelungen noch der Zustimmung der Sozialpartner, konkrete Gespräche mit den Sozialpartern sollen in den nächsten Tagen folgen. Diese scheinen schwierig zu werden, denn der ÖGB reagierte heute überrascht auf die Aussagen von Bartenstein. Die Arbeitgebervertreter hatten sich in der Vergangenheit immer wieder gegen eine Ausdehnung der Normalarbeitszeiten gestellt, da dies automatisch zu einer Senkung der Überstundenzuschlägen führt.

Richard Leutner, Leitender Sekretär des ÖGB, hielt heute umgehend fest, dass sich an der bisherigen Regelung nichts ändern werde. "Weder im Sozialpartnerpapier 'Wachstum und Vollbeschäftigung' noch im Regierungsprogramm gibt es die Festlegungen für eine Ausdehnung der Normalarbeitszeit", sagte er. Und er betonte: "In beiden Programmen wird außer Streit gestellt, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeit ausschließlich Sache der Kollektivvertragspartner ist." Das Wirtschaftsministerium betonte wiederum, dass die Gleitzeitregelung nicht unter eine kollektivvertragliche Regelung fallen würde.

Regierungsprogramm im Wortlaut

Im Regierungsprogramm steht jedenfalls wörtlich: "Anhebung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitsgrenzen (12/60) durch Ausweitung der bestehenden Regelung ... (Ausweitung der maximalen 12 Wochen auf bis zu 24 Wochen; Öffnung auch für schriftliche Einzelvereinbarungen in Betrieben ohne Betriebsrat bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit). 12-Stunden Schichten durch Kollektivvertrag bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit. Kollektivvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten: Generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden anzuheben. ... Anhebung der täglichen Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf 10 Stunden." (APA)