Geschlechterpolitik
Wünschen bringt nix
Prammer: Objektivierungsgesetz höhlt Frauenrechte aus
Wien - Bereits erkämpfte Frauenrechte würden von der ÖVP-FPÖ-Regierung wieder ausgehöhlt, beklagt SPÖ-Frauensprecherin
Barbara Prammer. Als Beispiel nennt sie das geplante Objektivierungsgesetz. Dieses reihe die Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes an
die zweite Stelle. "Was da jetzt geplant ist, ist die Gleichbehandlung unter die Objektivierung zu stellen", kritisierte Prammer am
Dienstagabend. Konkret heiße es etwa in dem Entwurfstext für das neue Objektivierungstext lediglich, in
Abteilungen mit einem Frauenanteil unter 50 Prozent sei das Bevorzugen einer Frau bei Besetzen einer offenen Schule "gewünscht". Das
jedoch bringe in der Praxis gar nichts. Zwei-Drittel-Mehrheit
Das Objektivierungsgesetz sei übrigens die einzige aktuelle frauenpolitische Materie, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötige. Und diese
zeichne sich so sicher nicht ab. Bei allen anderen Themen sei die SPÖ leider machtlos. Man werde im Vorfeld der
Beschlussfassungen trotzdem mit massiver Kritik nicht sparen und der Bevölkerung zudem klarmachen, dass diese Beschlüsse die ersten sein
würden, die von einer neuen Regierung mit SPÖ-Beteiligung wieder zurückgenommen werden.
Steine des Anstoßes
Die konkreten Steine des Anstoßes: die neue gender-mainstreaming-Regelung, die Mitversicherungs-Diskussion, das Thema gemeinsame
Obsorge. In jedem Ministerium eine Gender-Expertin einzusetzen - nebenamtlich - mache nur Sinn, wenn diese dann auch tatsächlich die
Kompetenz habe, etwas zu beeinspruchen. Das sei aber nicht der Fall. Daher sei die ganze Sache eine "reine Augenauswischerei". Die von
Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) ins Rollen gebrachte Diskussion, die Mitversicherung für Hausfrauen ohne zu betreuende Kinder oder
zu pflegende Angehörige zu streichen, sei vom Ansatz zwar gut. Aber die SPÖ würde sich eine damit einhergehende Stärkung der
Eigenständigkeit der Frauen wünschen. Und das sei in keiner Weise absehbar.
Rückschritt gemeinsame Obsorge
Als besonders rückschrittlich wird von Prammer die "gemeinsame Obsorge" geschiedener Paare für ihre Kinder eingestuft. Nicht nur, dass
vielen Frauen damit zugemutet wird, vor Gericht in einem zweiten Verfahren nach der Scheidung Schmutzwäsche waschen zu müssen. Sie
befürchtet auch Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen. Denn wenn es heiße, es gebe gemeinsame Obsorge, sei der Schritt nicht weit zu
sagen, der Mann komme ohnehin für die Kinder auf und müsse dann eben nichts mehr zahlen.
Prammer geht zudem davon aus, dass auch das Thema Fristenlösung zu einem Thema werden wird. Die Regierung werde zwar die
Fristenlösung an sich nicht angreifen. Aber es sei durchaus vorstellbar, dass sie sie "unmöglich macht" - etwa durch die Einführung eines
zweiten Beratungsgespräches. (APA)