Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Heimliche Vaterschaftstests bleiben auch weiterhin vor Gericht ungültig
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"Mama's baby, papa's maybe", sagt eine alte Weisheit, und genau diese Zweifel nagten jahrelang auch an Frank S., einem Beamten aus Niedersachsen: Mamas Baby ist es sicher, aber Papas eben nur vielleicht. Da die Mutter der heute Zwölfjährigen einen Gentest verweigerte, wurde der zweifelnde Vater selbst tätig und schickte heimlich einen Kaugummi des Mädchens ins Labor. Das Ergebnis des DNA-Tests war ernüchternd, kam aber nicht gänzlich überraschend: Der zu 90 Prozent zeugungsunfähige Frank S. ist nicht der Vater der Tochter.

Vor Gericht nützte ihm das jedoch nichts. Da er die Vaterschaft trotz aller Bedenken 1994 anerkannt hatte und der Gentest ohne Einverständnis von Mutter und Tochter erfolgt war, wurde er vom Gericht nicht anerkannt. Frank S. muss weiterhin Unterhaltszahlungen für das Mädchen leisten. Doch er zog vor das Bundesverfassungsgericht.

Dieses gab ihm am Dienstag nicht Recht. "Es entspricht dem Grundgesetz, die Ergebnisse von DNA-Vaterschaftstests, die heimlich vorgenommen wurden, gerichtlich nicht zu verwenden", stellte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fest. Denn mit heimlichen Tests verletze man das Recht des Kindes auf Schutz seiner Gendaten.

Neue Gesetze gefordert

Obwohl Frank S. vor dem Höchstgericht formal scheiterte, sind er und Vereine, die für mehr Rechte von Vätern kämpfen, nicht unzufrieden. Denn die RichterInnen hatten auch noch einen Auftrag für den Gesetzgeber: Zweifelnde Väter müssten vor Gericht mehr Rechte bekommen, ein entsprechendes Gesetz soll bis 31. März 2008 erarbeitet werden. Dann sollen schon bloße Zweifel eines Mannes an der Vaterschaft für einen gerichtlich angeordneten Gentest ausreichen. Derzeit müssen die Väter noch "konkrete Umstände" benennen, die gegen ihre Rolle als biologischer Erzeuger eines Kindes sprechen.

In Österreich können heimlich vorgenommene Vaterschaftstests zwar bei Gericht vorgelegt werden, sie haben aber kaum Aussagekraft, heißt es im Wiener Justizministerium. Denn in Österreich werden DNA-Tests bei entsprechenden Zweifeln ohnehin vom Gericht eingeholt. (Birgit Baumann, DER STANDARD print, 14.2.2007)