Bereits vor der Kollvektivvertragsrunde im Herbst soll der von Sozialminister Erwin Buchinger angekündigte Mindestlohn von 1000 Euro umgesetzt werden.
Freiwillig versichert
Weit sind Gewerkschafter und Wirtschaftsvertreter bereits auch beim Thema der so genannten erweiterten Arbeitslosenversicherung gekommen. Ab Herbst sollen Unternehmer in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen können. Ähnlich wie bei der Pensionsversicherung wäre dann gewährleistet, dass vor allem Einzelunternehmer – die vielleicht zuvor als Dienstnehmer jahrelang Arbeitslosenbeiträge abgeliefert haben – diese nicht verlieren. Zudem würden auch Uni-Absolventen, die sofort als Firmengründer durchstarten, davon profitieren können.
Noch nicht ganz so weit, sind die Sozialpartner in ihren Verhandlungen über das angekündigte Anti-Pfusch-Gesetz. Streitpunkt ist dabei vor allem die geplante Generalunternehmerhaftung. Dies bedeutet, dass der Hauptunternehmer künftig auch für die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung seiner Subfirmen haften soll, um zu verhindern, dass diese ohne Sozialleistungen über Nacht verschwinden.
Intensiv prüfen
Gleitsmann will hier noch ein holländisches Projekt intensiv prüfen: "Dort müssen sich Firmen einen eigenen Topf schaffen, in dem diese Beiträge zwischengelagert werden." Außerdem wehren sich die Unternehmervertreter dagegen, dass vor allem Baufirmen neue Mitarbeiter noch vor oder bei Arbeitsbeginn anmelden müssen: "Probleme treten hier nur bei zwei bis drei Prozent der Firmen auf, es werden aber alle in die bürokratische Pflicht genommen." Schwierig werden die Verhandlungen aber auch beim Thema Kombilohn. Für die Wirtschaft ist diese Job-Subvention für den Niedriglohnbereich ein wirkungsvoller Anreiz, die Arbeitnehmer sehen darin lediglich eine Firmenstützung.
"Hamburger Modell"