Wien - Der Verfassungsgerichtshof droht dem Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider nun erstmals mit einem Exekutionsantrag beim Bundespräsidenten. Grund ist das nach wie vor nicht kund gemachte Ortstafel-Erkenntnis vom 28. Dezember 2006. Wie VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA sagte, hat Haider den Spruch der Verfassungsrichter bis einschließlich Donnerstag nicht veröffentlicht, obwohl seither eineinhalb Monate vergangen sind. In einem Schreiben setzt VfGH-Präsident Karl Korinek dem Landeshauptmann nun eine letzte Frist bis 23. Februar.

Zusatzschildchen rechtswidrig

Hintergrund: Um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln zu umgehen, ließen Haider bzw. sein Verkehrslandesrat Gerhard Dörfler in Pleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drvesa vas im Vorjahr slowenische Zusatzschildchen anbringen. Der Verfassungsgerichtshof erklärte das in einem am 28. Dezember zugestellten Erkenntnis für rechtswidrig. In Kraft getreten ist der Spruch bisher aber nicht. Haider hat es nämlich noch nicht im Landesgesetzblatt veröffentlicht, obwohl er laut Verfassung (Art. 140) zur "unverzüglichen" Kundmachung verpflichtet ist. Auch ein Mahnschreiben des VfGH Mitte Jänner fruchtete nicht.

Zweites Schreiben

Da bis inklusive 14. Februar keine Veröffentlichung erfolgte, habe man nun ein zweites Schreiben losgeschickt, sagt Neuwirth. Darin werde Haider mitgeteilt, "dass der Verfassungsgerichtshof feststellt, dass die Verpflichtung zur unverzüglichen Kundmachung nicht eingehalten wurde". Acht Wochen seien nämlich "auf jeden Fall nicht unverzüglich", der Bundeskanzler brauche für derartige Kundmachungen im Bundesgesetzblatt in der Regel nur zwei bis drei Wochen. Außerdem wird angekündigt, "dass, wenn bis zum 23. Februar keine Kundmachung erfolgt sein sollte, mit einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofes an den Bundespräsidenten betreffend der Kundmachung zu rechnen ist".

Exekutionen selten

In so einem Fall könnte dann Bundespräsident Heinz Fischer für die Veröffentlichung des jüngsten Ortstafel-Erkenntnisses im Landesgesetzblatt sorgen. Ob und wie er das macht, obliegt dann dem Bundespräsidenten. Freilich wäre eine solche Vorgehensweise ein Novum, sagt Neuwirth: "Einen Exekutions-Antrag betreffend eine Kundmachung hat es noch nicht gegeben." Exekutionen würden ohnehin selten vorkommen und dann vor allem finanzielle Ansprüche betreffen - etwa wenn es um die Zahlung von Prozesskosten geht.

Exekutionsantrag Ende Februar/Anfang März?

Nicht beurteilen will man beim Verfassungsgerichtshof, ob die unterlassene Kundmachung für Haider strafrechtliche Folgen haben könnte. Angesichts der laufenden Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs könne man dazu keine Stellungnahme abgeben, betonte Neuwirth. Beschlossen werden könnte der Exekutionsantrag - sollte Haider das Bleiburg-Erkenntnis bis dahin nicht veröffentlichen - bei der Frühjahrssession des VfGH Ende Februar/Anfang März.

Petzner: Kundmachung des VfGH-Erkenntnisses kommende Woche

Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits zwei Mal beanstandeten Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf im Kärntner Bezirk Völkermarkt werden auch in Zukunft nur mit deutschsprachigen Aufschriften versehen sein. Das teilte der geschäftsführende Kärntner BZÖ-Obmann Stefan Petzner am Freitag im Gespräch mit der APA mit. Die vom VfGH eingemahnte Kundmachung des Erkenntnisses im Landesgesetzblatt werde kommende Woche erfolgen.

Aufschriften aber weiterhin nur in Deutsch

"Ich kann zur Freude des Herrn Karl Korinek und seines Sprechers Christian Neuwirth mitteilen, dass wir das Erkenntnis gesetzestreu in wenigen Tagen veröffentlichen werden. Aber die zweisprachigen Tafeln, die die beiden Herren gerne haben wollen, werden sie nicht sehen", sagte Petzner. Wie die künftigen Ortstafeln von Bleiburg und Ebersdorf konkret aussehen werden und ob sie wieder um einige Meter versetzt werden, wollte der BZÖ-Politiker nicht sagen. Das werde Landeshauptmann Jörg Haider mitteilen, wenn es soweit sei.

"Rechtskonformen Weg gefunden"

Wie Petzner aber erläuterte, habe man "einen rechtskonformen Weg gefunden", der die beanstandeten kleinen Zusatztafeln mit slowenischer Ortsbezeichnung überflüssig mache. Als ebenso überflüssig bezeichnete er die von VfGH-Sprecher Neuwirth an den Tag gelegte "künstliche Aufregung" um die Kundmachung des Gerichtshof-Spruches. Der Landeshauptmann habe das Erkenntnis am 30. Jänner unterschrieben und dass es nicht unverzüglich im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde, könne, wie beim Bund und auch in anderen Ländern der Fall sei, schon vorkommen.

Es sei daher überhaupt nicht notwendig, das Land Kärnten hier unter Druck zu setzen. Petzner: "Dem Herrn Landeshauptmann eine Galgenfrist zu setzen, ist wieder einmal bezeichnend für die Vorgangsweise des rot-schwarzen-Richterstaates." (APA)