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4,222 Millionen Menschen waren im Februar in Deutschland arbeitslos gemeldet.

Foto: AP/Frank Augstein
Berlin/Wien – Gute Nachrichten kamen am Mittwoch vom deutschen Arbeitsmarkt. Zum ersten Mal seit dem Boomjahr 2000 ist die Arbeitslosigkeit in einem Februar zurückgegangen. Sie sank im Vergleich zum Jänner dieses Jahres um 24.000 auf 4,22 Millionen. Im Vergleich zum Februar 2006 ist das ein Minus von 826.000 – der höchste Rückgang im Jahresvergleich, den es seit Gründung der Bundesrepublik 1949 gegeben hat.

Somit liegt die Arbeitslosenquote im Nachbarland derzeit bei 10,1 Prozent. In den vergangenen fünf Jahren war die Zahl der Arbeitssuchenden im Februar durchschnittlich um 75.000 gestiegen – in den vergangenen drei Jahren sogar um 95.000. Zu verdanken ist der aktuelle Rückgang zum einen der positiven Konjunkturentwicklung (2,7 Prozent Wirtschaftswachstum im Jahr 2006), zum anderem dem milden Wetter. Im Jahresvergleich ergibt sich ein Plus von 452.000 Stellen, wovon die Hälfte Vollzeit-Stellen sind.

Für 2007 ist Frank-Jürgen Weise, Chef der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit (BA), optimistisch. Er rechnet nun, dass die Zahl der Arbeitslosen 2007 im Schnitt vier Millionen betragen wird statt bis zu 4,2. Doch er warnt vor Euphorie: "Dafür gibt es keinerlei Grund. Egal, ob wir 3,9 oder 4,2 Millionen Arbeitslose haben, es gibt noch immer viel zu viele." Zurückgegangen ist die Arbeitslosigkeit auch in der EU; zumindest im Jänner, wo die Rate, im Vergleich zum Vorjahresmonat, als sie in der Euro-Zone 8,3 Prozent ausmachte, nun 7,4 Prozent beträgt. Im Dezember 2006 lag sie bei 7,5 Prozent, gab das EU-Statistikamt Eurostat bekannt. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Dänemark und die Niederlande (3,6 Prozent). Am meisten Menschen ohne Erwerbsarbeit wurden mit 12,6 Prozent in Polen gezählt. Österreich, wo heute, Donnerstag, die Februar-Zahlen präsentiert werden, liegt mit 4,5 Prozent an fünfter Stelle. Eurostat schätzt, dass im Jänner 2007 in der gesamten EU 17,5 Millionen Männer und Frauen arbeitslos waren, in der Euro-Zone 11,1.

Diskriminierte Männer

In Wien entschied unterdessen der Verwaltungsgerichtshof, dass Männer analog zu Frauen ab dem 56. Lebensjahr keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Von Gesetzes wegen ist diese Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten bei älteren Arbeitnehmern bei Frauen ab 56, bei Männern hingegen erst ab 58 vorgesehen. Die Beiträge zahlt anstelle des Arbeitgebers der Bund.

Der Altersunterschied wurde in Anlehnung an die verfassungsrechtlich zementierten unterschiedlichen Pensionsalter von Männer und Frauen gewählt. Der VwGH_hob jedoch diese Konstruktion als EU-rechtswidrige Diskriminierung männlicher Sozialversicherter auf. Dies sei so offensichtlich, dass auf eine Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof verzichtet wurde. Arbeitgeber können nun bei der Sozialversicherung Rückerstattung beantragen. (bau, APA, spu, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 01.03.2007)